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Datenschutzrichtlinie

#1. Website-Richtlinie

Wer wir sind

Vorgeschlagener Text: Unsere Website-Adresse lautet: https://www.avrio.ch/

Kommentare

Vorgeschlagener Text: Wenn Besucher Kommentare auf der Website hinterlassen, erfassen wir die im Kommentarformular angezeigten Daten sowie die IP-Adresse des Besuchers und den User-Agent-String des Browsers, um die Spam-Erkennung zu unterstützen.

Eine aus Ihrer E-Mail-Adresse erstellte anonymisierte Zeichenfolge (auch Hash genannt) kann dem Gravatar-Dienst zur Verfügung gestellt werden, um festzustellen, ob Sie ihn verwenden. Die Datenschutzrichtlinie des Gravatar-Dienstes finden Sie hier: https://automattic.com/privacy/. Nach Freigabe Ihres Kommentars ist Ihr Profilbild im Kontext Ihres Kommentars öffentlich sichtbar.

Medien

Vorgeschlagener Text: Wenn Sie Bilder auf die Website hochladen, sollten Sie das Hochladen von Bildern mit eingebetteten Standortdaten (EXIF GPS) vermeiden. Besucher der Website können beliebige Standortdaten aus Bildern auf der Website herunterladen und extrahieren.

Kekse

Vorgeschlagener Text: Wenn Sie einen Kommentar auf unserer Website hinterlassen, können Sie der Speicherung Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Website in Cookies zustimmen. Diese dienen Ihrer Bequemlichkeit, damit Sie Ihre Daten nicht erneut eingeben müssen, wenn Sie einen weiteren Kommentar hinterlassen. Diese Cookies sind ein Jahr lang haltbar.

Wenn Sie unsere Anmeldeseite besuchen, setzen wir ein temporäres Cookie, um festzustellen, ob Ihr Browser Cookies akzeptiert. Dieses Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und wird verworfen, wenn Sie Ihren Browser schließen.

Wenn Sie sich anmelden, richten wir außerdem mehrere Cookies ein, um Ihre Anmeldeinformationen und Ihre Bildschirmanzeigeoptionen zu speichern. Anmelde-Cookies sind zwei Tage lang gültig und Cookies für Bildschirmoptionen sind ein Jahr lang gültig. Wenn Sie „Angemeldet bleiben“ auswählen, bleibt Ihr Login zwei Wochen lang bestehen. Wenn Sie sich von Ihrem Konto abmelden, werden die Anmeldecookies entfernt.

Wenn Sie einen Artikel bearbeiten oder veröffentlichen, wird ein zusätzlicher Cookie in Ihrem Browser gespeichert. Dieses Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und gibt lediglich die Beitrags-ID des Artikels an, den Sie gerade bearbeitet haben. Es läuft nach 1 Tag ab.

Eingebettete Inhalte von anderen Websites

Vorgeschlagener Text: Artikel auf dieser Website können eingebettete Inhalte enthalten (z. B. Videos, Bilder, Artikel usw.). Eingebettete Inhalte von anderen Websites verhalten sich genauso, als ob der Besucher die andere Website besucht hätte.

Diese Websites können Daten über Sie sammeln, Cookies verwenden, zusätzliches Tracking von Drittanbietern einbetten und Ihre Interaktion mit diesem eingebetteten Inhalt überwachen, einschließlich der Verfolgung Ihrer Interaktion mit dem eingebetteten Inhalt, wenn Sie über ein Konto verfügen und auf dieser Website angemeldet sind.

Mit wem wir Ihre Daten teilen

Vorgeschlagener Text: Wenn Sie eine Passwortzurücksetzung anfordern, wird Ihre IP-Adresse in die Zurücksetzungs-E-Mail aufgenommen.

Wie lange wir Ihre Daten aufbewahren

Vorgeschlagener Text: Wenn Sie einen Kommentar hinterlassen, bleiben der Kommentar und seine Metadaten auf unbestimmte Zeit erhalten. Auf diese Weise können wir Folgekommentare automatisch erkennen und genehmigen, anstatt sie in einer Moderationswarteschlange festzuhalten.

Für Nutzer, die sich auf unserer Website registrieren (falls vorhanden), speichern wir auch die von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten in ihrem Nutzerprofil. Alle Benutzer können ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen, bearbeiten oder löschen (außer dass sie ihren Benutzernamen nicht ändern können). Website-Administratoren können diese Informationen auch sehen und bearbeiten.

Welche Rechte Sie an Ihren Daten haben

Vorgeschlagener Text: Wenn Sie ein Konto auf dieser Website haben oder Kommentare hinterlassen haben, können Sie den Erhalt einer exportierten Datei der personenbezogenen Daten anfordern, die wir über Sie gespeichert haben, einschließlich aller Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Sie können auch verlangen, dass wir alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben, löschen. Hiervon ausgenommen sind Daten, zu deren Aufbewahrung wir aus administrativen, rechtlichen oder Sicherheitsgründen verpflichtet sind.

Wohin Ihre Daten gesendet werden

Vorgeschlagener Text: Besucherkommentare können durch einen automatisierten Spam-Erkennungsdienst überprüft werden.

#2. Die Richtlinien und Geschäftsbedingungen des Instituts

Mit der Bewerbung für ein Studium am Institut Avrio de Genève erklärt sich der Student damit einverstanden, die folgenden Bedingungen zu akzeptieren, die Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB (oder manchmal auch Policy, CGV, Conditions Générales de Vente oder Standard of Excellence genannt) sind dieser Namen werden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ behandelt und es gelten die folgenden Informationen). Die individuellen Vereinbarungen, wie z. B. E-Mails, Bewerbungsformulare, Zulassungsbescheide usw., zwischen Avrio SARL „Institut Avrio de Genève“ und jedem Bewerber oder Studenten stellen jedoch Bestimmungen dar, die die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen, und daher sind beide Parteien nicht einverstanden Im Falle eines Konflikts gelten nicht mehr die nachstehenden Bestimmungen.

Für alle Programme fällt eine zusätzliche 8.1%-Qualitätssteuer an (nicht mit der Mehrwertsteuer kombinierbar).

Das Institut Avrio de Genève wird versuchen, allen virtuellen Studierenden Videovorlesungen (Live- und aufgezeichnete Versionen derselben Vorlesung) anzubieten. Sollte jedoch aus irgendeinem Grund ein Video fehlen, ist der Student dafür verantwortlich, die schriftlichen Materialien zu lesen und sich bei Fragen an den Dozenten zu wenden.

Studierende, die sich für das gemeinsame/duale Programm einschreiben, unterliegen den Bedingungen der Partnerhochschule. Im Konfliktfall gelten die Gesetze der Partnerhochschule, sodass die Angaben auf dieser Seite möglicherweise nicht berücksichtigt werden für die Studierenden des gemeinsamen/dualen Studiengangs.

Ohne es zu erwähnen, gelten nicht alle Bedingungen, Rechte und/oder Pflichten für alle Programme und/oder Lehr-/Lernmethoden. (Zum Beispiel sind Studierende im Grundstudium nicht verpflichtet, eine Abschlussarbeit zu verfassen, sodass kein Absatz über die Abschlussarbeit Bachelor-Studiengänge/Studenten umfasst. Ebenso sind Studierende, die auf dem Fernstudium studieren, in keinem Absatz über die Videovorlesungen enthalten.) Darüber hinaus fallen für alle nicht autodidaktischen Dienste zusätzliche Gebühren an, die auf der Website aufgeführt sind Seite „Gebühren“.. Wenn Sie sich nicht sicher sind, bitte kontaktieren Sie uns bevor Sie beginnen Anmeldevorgang. Ebenso könnte „Online“ eine, mehrere oder alle bedeuten Fernstudienmethoden. Daher bestimmt der Kontext des Textes mit der Erläuterung der Fernstudienmethoden die beabsichtigte Bedeutung. 

Aufgrund der Coronavirus-Situation sind einige Elemente auf dieser Seite ausgesetzt oder nicht gültig, z. B. das Präsenzstudium wurde noch nicht aktiviert und das Blended Learning wurde ausgesetzt

Gleichstellungspolitik

Das Institut Avrio de Genève heißt Studierende aus allen Ländern willkommen. Wir diskriminieren weder aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung beim Zugang zu seinen Programmen oder Aktivitäten noch bei der Teilnahme oder Beschäftigung darin. Das Institut Avrio de Genève sucht Studierende mit gutem Charakter, die akademische Leistungen gezeigt haben und das Potenzial für weiteres Wachstum haben. Die Zulassung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der akademischen Leistungen.

Die Programme des Institut Avrio de Genève sind nicht auf junge Vollzeitschulabgänger beschränkt. Da die Bedeutung von Bildung immer mehr erkannt wird, gehen immer mehr Berufstätige wieder zur Schule.

Sofern nicht anders angegeben, gelten für die Studierenden dieser Studiengänge die gleichen Studienordnungen.

Schülerhandbuch

Für ONLINE- und ON-CAMPUS-Studierende

(Bitte beachten Sie: Das Studentenhandbuch basiert auf internationalen Studierenden, die in der Schweiz studieren, oder ONLINE-/DISTANCE-Studierenden.)

Letzte Rezension 20.08.2023

Ihr neues Leben am Institut Avrio de Genève beginnt hier…

Inmitten der Sehenswürdigkeiten und Klänge einer der aufregendsten Städte der Welt begeben Sie sich auf die Reise, um das zu werden, was Sie sein möchten. Nutzen Sie dieses Handbuch, um sich durch Ihre Zeit am Institut Avrio de Genève zu navigieren, vom ersten Tag bis zum Abreisetag und darüber hinaus, und hilft Ihnen, das Beste aus Ihrer angenehmen Erfahrung herauszuholen.

– Wie verwende ich dieses Handbuch?

Dieses Handbuch wurde entwickelt, um Ihnen den Einstieg in das Leben am Institut Avrio de Genève zu erleichtern, Ihnen das beeindruckende Spektrum an Unterstützungsdiensten zu zeigen, die den Studierenden des Institut Avrio de Genève zur Verfügung stehen, und einen umfassenden Leitfaden für alle Fragen zu bieten, die Sie möglicherweise haben über das Studentenleben. Die Broschüre informiert Sie über diese Unterstützungsangebote und bietet darüber hinaus praktische Hinweise und Informationen zu einem breiten Themenspektrum.

Dieses Handbuch ist nur ein Ausgangspunkt für viele der darin enthaltenen Informationen und wurde für die Verwendung in Verbindung mit anderen Ressourcen wie der Website des Institut Avrio de Genève konzipiert. Diese praktische Broschüre begleitet Sie durch Ihre ersten Tage am Institut Avrio de Genève. Lesen Sie es sorgfältig durch, damit Sie über die richtigen Dokumente verfügen und den Anmeldeprozess problemlos durchführen können.

In den ersten Wochen werden Sie das Handbuch häufig zu Rate ziehen, wenn Sie sich am Institut Avrio de Genève zurechtfinden, es wird aber auch längerfristig von Nutzen sein, da es Informationen und Ratschläge zu einem umfassenden Themenspektrum bietet.

Willkommensnachricht des Vorstandsvorsitzenden

„Glaube, Einigkeit und Disziplin sind der Schlüssel zum Erfolg“

Das Institut Avrio de Genève ist ein dynamisches, modernes Institut mit Sitz in Genf, einer der wichtigsten Städte der Welt, mit Schwerpunkt auf allen Aspekten der Management-, Geschäfts-, Informationstechnologie- und Sprachbranche. Die Schweiz hat eine lange Managementtradition und ist das ideale Umfeld für junge Menschen aus aller Welt, die in den wichtigsten Berufen studieren möchten.

Für viele unserer Studierenden ist es das erste Mal, dass sie online studieren und über einen längeren Zeitraum mit einer Gruppe von Studierenden aus völlig fremden Kulturen studieren. Deshalb bieten wir ihnen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung vom Studienbeginn bis zum Studienabschluss. Auch nach dem Abschluss stehen wir ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

In familiärer Atmosphäre lernen die Studierenden die Bereiche Management, Wirtschaft, Informationstechnologie oder Sprachen kennen. Die Lehrpläne umfassen alle studienbezogenen Fächer, und nach den Kursen können die Studierenden geeignete Kurse belegen, um ihr Studium fortzusetzen. Die überschaubare Größe der Schule ermöglicht einen individuell geförderten Unterricht und berücksichtigt die kulturellen und religiösen Hintergründe jedes Einzelnen.

Institut Avrio de Genève Qualitätsausschuss

1.1. Akademische Probleme

Wenn ein Student ein bestimmtes Verfahren innerhalb des Bildungsministeriums eines Landes in Bezug auf sein am Institut Avrio de Genève erworbenes Diplom durchführen möchte, müssen diese Verfahren vom Studenten unabhängig durchgeführt werden. Das Institut Avrio de Genève respektiert die einzigartigen Regeln und Vorschriften jedes Landes und greift nicht in die jeweiligen Behörden ein oder beeinflusst sie nicht. Auf allen Diplomen des Institut Avrio de Genève steht der folgende Text: „Alle Zertifikate bleiben Eigentum des Institut Avrio de Genève und müssen auf begründete Anfrage an das Institut Avrio de Genève zurückgegeben werden.“

1.2. Vorzeitiger Ausstieg

Studierende, die sich für ein beliebiges Programm bewerben, haben das Existenzrecht, bevor sie das Programm abschließen. Allerdings verzichten sie in diesem Fall auf ihr Recht, das von unserem Partner im Vereinigten Königreich ausgestellte Diplom zu erhalten. Außerdem hat das Avrio-Institut das uneingeschränkte Recht, sein Diplom nicht auszustellen.

2. Anmeldung

2.1. Für Studierende auf dem Campus:

Wenn Sie am Institut Avrio de Genève ankommen, werden Sie während unseres Einschreibungstages auf dem Campus willkommen geheißen. Bei der Einschreibung handelt es sich um den Verwaltungsvorgang, an dem Sie teilnehmen müssen, wenn Sie zum ersten Mal am Institut ankommen. Dazu gehören die Anmeldung zu Kursen, die Begleichung ausstehender Gebühren sowie das Einsammeln von Büchern (falls zutreffend) und Stundenplänen. Es ist auch eine Gelegenheit für Sie, akademisches und administratives Personal kennenzulernen, ein Schreiben zur Eröffnung eines Bankkontos zu erhalten, Ihre Studentenrabattkarte zu beantragen, ein Schreiben zur Anmeldung bei Ihrem örtlichen Hausarzt und vieles mehr. Bitte beachten Sie, dass das Institut Avrio de Genève nur Studierende akzeptiert, die vor Kursbeginn mindestens 18 Jahre alt sind.

2.2. für Online-Studierende:

Für Online-Studenten haben wir zu Beginn jedes Programms einen Orientierungstag. Während der Orientierung zeigen wir Ihnen, wie Sie sich bei unserem E-Learning-Portal und externen Bibliotheken (falls verfügbar) anmelden, wie Sie sich bei der E-Mail-Adresse des Institut Avrio de Genève anmelden usw. und Wir versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

2.2 Registrierung bei der Vergabestelle

Eine Anmeldung bei der zuständigen Vergabestelle ist zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie vor oder zum Zeitpunkt der Zulassung am Institut Avrio de Genève bei einer der unten genannten Vergabestellen gemäß deren Regeln und Vorschriften registriert sind.

2.3. Kennen Sie Ihre Themen

Für Studierende auf dem Campus ist es sehr wichtig, dass Sie sich gut mit den Fächern auskennen, die Sie studieren werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie im Voraus die folgenden Details kennen:

  • Subjekt Name
    – Anzahl der Kern- und Wahlfächer (falls vorhanden)
    – Name des Dozenten, der ein bestimmtes Fach unterrichtet

Beim Online-Studium kann jedes Fach mehr als einen Professor haben und die Einheiten können sich je nach Qualitätsanforderungen und/oder Verfügbarkeit der Professoren jederzeit ändern

2.4 Stundenplan

Beim virtuellen Programm hilft Ihnen der Stundenplan dabei, Konflikte zwischen Ihren Vorlesungen und anderen Verpflichtungen zu vermeiden. Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich während Ihres Kurses oder Semesters nicht auf andere Verpflichtungen einlassen.

2.5 Kennen Sie Ihre Dozenten

Das Wichtigste ist, dass Sie wissen, wer Ihre Dozenten sind. Sie sind die Menschen, die Sie während Ihres gesamten akademischen Lebens am Institut Avrio de Genève unterrichten und unterstützen. Es wird empfohlen, dass Sie bereits zu Beginn Ihres Studiums wissen, wer Ihre Vorlesungen sind. Folgende Dinge müssen Sie wissen:

  • Name des Dozenten
  • Das Thema wurde vom Dozenten übernommen
  • Tag und Uhrzeit des Dozentenkurses

2.6 Informieren Sie sich über Ihre Unterrichtsräume, Ihr E-Learning-Portal usw.

Rezeption: Genf 2. Stock ODER Students-support@avriomail.ch

Verwaltungsraum: Genf 2. Stock ODER Students-support@avriomail.ch

Klassenzimmer: Auf dem Campus / Online

Bibliotheken:

2.7 Akademische Pflichten

Alle Informationen (Bücher, Materialien, Vorlesungen, Mitteilungen usw.) sind Eigentum des Institut Avrio de Genève und die Studierenden haben das Recht, sie während ihrer Studienzeit am Institut Avrio de Genève nur für ihr Studium zu verwenden. Sie haben kein Recht, sie ohne die Genehmigung des Qualitätskomitees des Institut Avrio de Genève weiterzuleiten, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder aus irgendeinem Grund irgendetwas anderes zu tun. Die Genehmigung sollte vom Vorsitzenden des Ausschusses unterzeichnet werden.

Wer gegen diese Regel verstößt, begibt sich rechtlich zur Verantwortung.

3. VERWALTUNGSFRAGEN

3.1 Wer ist wer?

Die vollständige und aktualisierte Liste finden Sie auf unserer Website https://www.avrio.ch/dicover/academic-staff

3.2 Zahlung Ihrer Gebühren

Sie können Ihre Gebühren per Scheck, Banküberweisung und/oder Online-Zahlungsmethoden bezahlen. Wenn Sie finanzielle Schwierigkeiten haben, die Sie daran hindern, Ihre Gebühren ordnungsgemäß zu bezahlen, können Sie sich an einen der Verwaltungsmitarbeiter des Instituts oder den Studentenfürsorgebeauftragten wenden. Die Studiengebühren können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und können bei Bedarf für aktuelle und zukünftige Studierende ohne vorherige Ankündigung erhöht werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Studiengebühren in einer einzigen Zahlung bezahlen müssen. Für Online-Studenten können die Gebühren jedoch in 2-6 Raten pro Jahr mit einem Zinssatz von 5% pro Ratenzahlung und nicht mehr als 30% insgesamt gezahlt werden. Hier finden Sie den Anhang „E.3.2. „Zahlung in Raten“

3.2.1. Die Gebühren können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Zusätzlich zu den Studiengebühren fällt eine AQC-Steuer von 9,91 TP3T an. Sie können bei Google, XE oder einem anderen Dienst nachsehen, wie hoch die Gebühr in Ihrer Landeswährung ungefähr ist

3.2.2. 1000 CHF zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Ausreise

3.2.3. 500 CHF zusätzliche Verwaltungsgebühr für den Direkteinstieg

3.2.4. 1000 CHF zusätzliche Verwaltungsgebühr für die Ausreise

3.2.5. 1000 CHF zusätzliche Verwaltungsgebühr für den Direkteinstieg

3.2.6. Die veranschlagte Gesamtgebühr deckt die reguläre Dauer ab, d. h. die Studierenden müssen für jedes weitere Semester den Semesterbeitrag zahlen.

3.2.7.1 Bitte beachten Sie: Studierende, die ihre Studiengebühren über Dritte bezahlen, müssen eine zusätzliche Gebühr von 10% entrichten.

3.2.7.2. Sie müssen Ihre Rate weiterhin bezahlen, bis der gesamte Restbetrag der Kursgebühr vollständig beglichen ist.

3.2.7.3. Wenn Sie die Ratenzahlungsfristen nicht rechtzeitig einhalten oder Ihre Schecks nicht eingelöst werden, kann Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung entzogen oder Ihnen Zinsen in Rechnung gestellt werden.

3.3 Institutionsbriefe

Als Student benötigen Sie möglicherweise alle oder einen der folgenden vom Institut ausgestellten Briefe:

  • Bankbrief (zur Eröffnung eines Bankkontos) (nur für Studierende auf dem Campus)
  • Hausarztbrief (zur Anmeldung in der Praxis, um grundlegende medizinische Versorgung zu erhalten) (nur für Studierende auf dem Campus)
  • Schreiben des Rates (Um Steuerbefreiungen des Rates auf Hausmieten zu erhalten) (nur für Studierende auf dem Campus)
  • Weitere relevante Briefe

Je nach Art des Briefes müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 3–5 Werktagen rechnen. Bitte beachten Sie, dass Sie das entsprechende Formular ausfüllen müssen, um den Brief zu erhalten. Manchmal akzeptieren wir auch nur eine E-Mail, um den Brief für Sie vorzubereiten.

3.4 Bankkonto eröffnen (nur für Studierende auf dem Campus)

Der Studentenwohlfahrtsbeauftragte kann Ihnen bei Ihrer Ankunft am Institut Informationen darüber geben, wie Sie ein Bankkonto eröffnen können.

Um ein Bankkonto in der Schweiz zu eröffnen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:

  • Anmeldeschreiben für das Institut Avrio de Genève
  • - Reisepass
  • – Schweizer Personalausweis
  • – Bestätigung der Adresse in der Schweiz und im Ausland

Es ist erwähnenswert, dass die meisten Telefonrechnungen und andere Rechnungen von Versorgungsunternehmen vorzugsweise per Lastschrift eingehen. Daher ist es nützlich, ein Bankkonto zu haben, um die Kontinuität Ihrer täglichen Transaktionen zu gewährleisten.

3.5 Anmeldung beim örtlichen Hausarzt (nur für Studierende auf dem Campus)

Während Ihres Studiums hier in der Schweiz haben Sie im ersten Jahr auch Anspruch auf kostenlose Inanspruchnahme des Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS). Sie sollten zuerst einen Termin bei Ihrem örtlichen Hausarzt vereinbaren und dann einen an den Hausarzt gerichteten Brief des Instituts mitnehmen. Denken Sie daran, dass Sie nur dann eine kostenlose Behandlung in Anspruch nehmen können, wenn Sie bei Ihrem Hausarzt vor Ort registriert sind.

3.6 Studierendenausweis (ISIC-Karte)

Studierende auf dem Campus erhalten eine ISIC-Karte (über das Institut Avrio de Genève). Die ISIC Association ist die gemeinnützige Organisation hinter dem International Student Identity Card (ISIC). Die ISIC-Karte ist der einzige international anerkannte Nachweis eines echten Studentenstatus.

Studierende ohne Studierendenausweis dürfen die Räumlichkeiten des Instituts nicht betreten, um Vorlesungen zu besuchen oder Bibliothekseinrichtungen, IT-Einrichtungen usw. zu nutzen. Mit dem Personalausweis belegen Sie Ihren Status als Studierende/r des Fachbereichs ************. Sie müssen Ihren Personalausweis immer bei sich haben, wenn Sie das Institutsgelände betreten.

3.7 Bewertungssystem

Die Studenten, die das britische Programm studieren, müssen mindestens 40% haben, um die Prüfung zu bestehen, während die Studenten, die das Schweizer Programm studieren, mindestens 51% haben müssen, um die Prüfung zu bestehen.

Unser Bewertungssystem ist wie folgt:

Schweizer SystemBritisches System
6: 96%-100%Exzellent; bestmögliche Note; außergewöhnliche LeistungA+: 85%-100%Erstklassig mit Auszeichnung
5.5: 86%-95%Sehr gutA: 70%-84%Erste Klasse
5: 78%-85%GutB+: 60%-69%Obere zweite Klasse
4.5: 71-77%ZufriedenstellendB-: 50%-59%Untere zweite Klasse
4: 51%-70%AusreichendC: 40%-49%Passieren
3.5: 45-50%UnzureichendD: 1%-39%Scheitern
3: 40%-44Arm  
2.5: 30%-39%Sehr arm  
2: 20%-29%  
1.5: 10%-19%  
1: 0%-9%  

Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie im Handbuch „Wie schreibe ich eine Abschlussarbeit“.

4. AKADEMISCHE UNTERSTÜTZUNG

4.1 Einführungspaket

Das Einführungspaket wurde entwickelt, um den Studierenden alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Alle Informationen zu akademischen und administrativen Angelegenheiten finden Sie im Einführungspaket. Dies hilft Ihnen, die folgenden Dinge zu verstehen:

  • Kursdetails
  • Relevante Details zu akademischen Angelegenheiten
  • Übersicht über den Verwaltungsprozess
  • Leitfaden zur Beantragung von Briefen und anderen Einrichtungen

4.2 Vorlesungen

Eine der wichtigsten Methoden der Kursvermittlung am Institut Avrio de Genève ist die Vorlesung, bei der ein Dozent die Studierenden persönlich anspricht. Ihr Dozent wird Sie mit allen Themen eines bestimmten Fachs vertraut machen und Sie werden dringend dazu ermutigt, sich an der Diskussion zu beteiligen, um alle Fragen zu klären, die Sie nicht gut verstehen.

Für virtuelle Studierende gibt es Live-Kurse und wir tun unser Bestes, die meisten davon aufzuzeichnen und auf unser E-Learning-Portal hochzuladen, damit Sie sie während Ihrer Studienzeit jederzeit wieder ansehen können.

4.3 Vorlesungsunterlagen

Das Vorlesungshandout soll einen anregenden Ansatz für das Studium eines bestimmten Themas bieten. Die Dozenten des Institut Avrio de Genève sind verpflichtet, Handouts an die Studierenden zu verteilen, um das Unterrichtsthema leicht verständlich zu machen. Sie sollten jedoch darauf achten, zusätzlich zu den Vorlesungsunterlagen auch alle empfohlenen Bücher zu konsultieren.

4.4 Liste und Leitfaden mit grundlegender und zusätzlicher Lektüre

Für jedes Fach gibt es viele Bücher auf dem Markt, und es ist für neue Schüler nicht möglich, tatsächlich zu verstehen, was sie lesen und was nicht. Am wichtigsten ist, dass die Schüler nicht entscheiden können, welches Buch sie lesen sollen, um dem Niveau ihres Studiums gerecht zu werden. In einem solchen Fall benötigen Studierende Leitlinien von Wissenschaftlern. Die Dozenten des Institut Avrio de Genève stellen eine Liste wissenschaftlicher Lehrbücher zur Verfügung, die als unverzichtbare Lektüre empfohlen werden. Sie empfehlen außerdem eine weitere Bücherliste als zusätzliche Lektüre.

Wir empfehlen Ihnen dringend, die Liste mit den wichtigsten Lektüren zu lesen und sich darauf zu konzentrieren. Die zusätzlichen Lektüren wurden empfohlen, um Ihnen dabei zu helfen, mehr zu erfahren und Unterstützung für Ihr grundlegendes Verständnis des Themas zu erhalten.

4.5 Modultutor

Der Modultutor ist für die Vorbereitung und Bereitstellung eines Studienprogramms für jedes Modul verantwortlich. Er/sie ist für die Studierenden ein Vorbild an Exzellenz.

Der Modultutor führt Sie durch das ihm anvertraute Thema. Der Modultutor stellt sicher, dass Sie den gesamten Lehrplan ordnungsgemäß durchgehen. Bei Problemen und Bedenken rund um Ihr Studium können Sie sich bedenkenlos an Ihren Modulbetreuer wenden.

4.6 Persönlicher Tutor

Als Student wird Ihnen vom Institut ein persönlicher Tutor zugewiesen. Ihr persönlicher Tutor unterstützt Sie dabei, während Ihrer gesamten akademischen Laufbahn Interesse an Ihrer persönlichen und akademischen Entwicklung zu bewahren. Sie können sie/ihn in allen Ihren akademischen Angelegenheiten konsultieren.

Ihr persönlicher Tutor ist dafür verantwortlich, Sie bei Ihrer akademischen Arbeit anzuleiten, den Fortschritt zu überwachen und bei Bedarf zusätzliche Unterstützung zu veranlassen. Er/sie ist jederzeit bereit, eine allgemein unterstützende Rolle zu übernehmen und alle Angelegenheiten zu besprechen, die Ihre wissenschaftliche Arbeit betreffen. In Fällen, in denen persönliche Schwierigkeiten Ihre akademische Arbeit beeinträchtigen, kann der persönliche Tutor erwägen, eine entsprechende Beratung mit Ihnen und/oder dem Kurskoordinator und dem akademischen Leiter einzuleiten.

Für die Abschlussarbeit müssen Sie uns einen Vorschlag zusenden, was Sie schreiben möchten und wir weisen Ihnen den passenden Betreuer zu.

Alle Studierenden müssen mit ihrer Abschlussarbeit/Projekt einen „Plagiatsprüfbericht“ bei Writecheck, Turnitin, LLC einreichen.

WriteCheck ist ein Online-Plagiatsprüfer, der außerdem ein Grammatikprüftool von ETS® und einen Tutor-Service von Pearson® bietet. WriteCheck hilft Schülern, bessere Autoren zu werden, indem es Grammatikfehler und unoriginale Inhalte in schriftlichen Arbeiten erkennt. WriteCheck wurde mit der Anleitung und dem Input von Dozenten entwickelt, die die Notwendigkeit eines einfachen Dienstes erkannten, der Schülern dabei hilft, Schreibfehler auf formative Weise zu erkennen und zu korrigieren.

4.7 Kurskoordinator

Für jeden vom Institut Avrio de Genève verwalteten Kurs gibt es einen Kurskoordinator. Der Kurskoordinator kümmert sich um die Gesamtverwaltung der akademischen Angelegenheiten der jeweiligen Disziplin und fungiert als Kursleiter. Er/sie ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Unterrichtspläne und praktische Aktivitäten relevant und angemessen sind. Er/sie führt auf Anfrage des akademischen Leiters oder im Rahmen der Beobachtungspolitik des Instituts Lehrbeobachtungen durch; gibt Feedback und weist darauf hin, wo die Qualität des Unterrichts verbessert werden muss, und schlägt Entwicklungsaktivitäten usw. vor. Sie können sich bei allen akademischen Angelegenheiten an Ihren Kurskoordinator wenden, Sie müssen jedoch über Ihr Modul einen Termin mit ihm/ihr vereinbaren Tutor. Der Kurskoordinator ist in der Regel ein Mitglied des Wohlfahrtsteams des Studenten.

4.8 Akademischer Leiter

Der akademische Leiter leitet das Institut bei der Entwicklung und Umsetzung seiner Strategien und Verfahren zur akademischen Qualitätssicherung und -verbesserung. Er/sie ist dafür verantwortlich, dass die akademischen Sitzungen des Instituts reibungslos ablaufen. Er/sie ist außerdem für die Beratung und Mitarbeit bei der Entwicklung der Programme des Instituts verantwortlich. Sie können sich in allen akademischen Angelegenheiten an den Academic wenden, insbesondere wenn Sie ernsthafte Probleme beim Fortschritt haben. Sie müssen jedoch über Ihren Modultutor einen Termin mit ihm/ihr vereinbaren.

4.9 Wiederholungsvorlesungen

Wenn alle Vorlesungen beendet sind, müssen Sie den Stil der Fragen und die effektiven Möglichkeiten zur Beantwortung dieser Fragen verstehen. Auch wenn Sie das Thema vollständig verstanden haben, können Sie bei den Prüfungen möglicherweise nicht gut abschneiden, wenn Sie nicht wissen, wie Sie effektiv und zur Zufriedenheit der Prüfer antworten.

Wir haben gesehen, dass Studierende trotz besserer Vorbereitung keine guten Ergebnisse erzielen, weil sie die Prüfungstechniken nicht verstehen. Das Institut Avrio de Genève bietet gerne Wiederholungsvorlesungen an, um Sie auf die Erläuterung wesentlicher Prüfungstechniken vorzubereiten.

Das Institut Avrio de Genève ist stets bestrebt, seinen Studierenden vor dem Ende jedes Semesters und vor der Prüfung ein paar Tage Zeit für offene Fragen zu geben, in denen sie sich direkt online mit ihren Dozenten in Verbindung setzen können.

4.10 Probeprüfungen

Das Institut Avrio de Genève legt stets großen Wert auf Qualitätssicherung. Aus diesem Grund beinhalten alle Kurse Probeprüfungen für die Studierenden. Die Studierenden müssen zu allen Probeprüfungen erscheinen, bevor sie tatsächlich zu den Abschlussprüfungen erscheinen.

4.11 Akademisches Feedback

Das Institut Avrio de Genève legt großen Wert darauf, die Studierenden auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Aus diesem Grund erhalten wir von den Dozenten regelmäßig Rückmeldungen, die konkret Aufschluss über die Stärken und Schwächen der Studierenden geben und auch Möglichkeiten zur Verbesserung der Schwächen aufzeigen.

Das Feedback dient auch als Leitfaden für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen und Analysefähigkeiten im Umgang mit den durch die Fragen aufgeworfenen Problemen. Der Zweck des Feedbacks besteht nicht darin, den Schülern zu zeigen, welche Schwierigkeiten sie haben, sondern darin, zu zeigen, was sie tun müssen, um sich im Falle von Schwierigkeiten weiterzuentwickeln.

4.12 Spezielle Revisionsklassen

Wir verstehen, dass die Studierenden vor den Prüfungen vor allem Prüfungsangst haben. Den Studierenden geht es vor allem um die Prüfungstechniken, die Fragestellungen, die am wahrscheinlichsten von den Prüfern geprüft werden, usw.

Die speziellen Wiederholungsvorlesungen sind so konzipiert, dass sie sich mit der Prüfungsvorbereitung befassen und verschiedene Techniken zur Bewältigung einer Prüfungsfrage besprechen. Diese vorbereitenden Wiederholungsvorlesungen helfen den Studierenden, die nötige Sicherheit für die Prüfungen zu entwickeln.

4.13 Unterstützung der englischen Sprache

Das Institut Avrio de Genève bietet seinen eingeschriebenen Studierenden erschwingliche Gebühren und zusätzlich zum Hauptkurs Englisch-Sprachunterstützung. Wenn Sie Englischschwächen haben oder Sie von Ihrem Modulbetreuer darauf hingewiesen werden, können Sie am English Language Support-Programm teilnehmen.

Darüber hinaus erhalten Sie in der Bibliothek ausreichend englischsprachige Bücher und andere Ressourcen, um Ihre Englischkenntnisse zu erweitern. Neben den Büchern haben wir ein spezielles Modul {Business English}, das mehr als ein Niveau umfasst. Dieses Modul hilft allen Nicht-Muttersprachlern, ihre Kenntnisse im Geschäftsenglisch zu verbessern.

4.14  E-Learning-Plattform des Institut Avrio de Genève

Die E-Learning-Plattformen des Institut Avrio de Genève sind online (bitte besuchen Sie die Hauptwebsite). Wir tun unser Bestes, um die Plattformen einfallsreich zu gestalten, da sie zahlreiche führende Lehrbücher, Zeitschriften, Prospekte verschiedener Universitäten usw. enthalten. Neben Ihrem Studium auf der Plattform können Sie auch Bücher und andere Lernmaterialien aus der Bibliothek ausleihen und dabei die Bibliotheksverfahren befolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Nutzung der Bibliothekseinrichtungen den Institutsausweis vorzeigen müssen.

4.15 IT-Labor

Das Institut bietet den Studierenden exzellenten Online-IT-Support. Wir haben ein spezielles Team für die IT eingestellt.

4.16 Arbeitszimmer

Das Institut Avrio de Genève verfügt über einen gemeinsamen Lernraum ONLINE/Genf. Die Räume sind speziell für Einzel- und Gruppenunterricht konzipiert.

4.17 Fotokopier- und Druckeinrichtungen

Das Institut Avrio de Genève bietet den Studierenden auf dem Campus Fotokopier- und Druckdienste an. Sie müssen den Campus nicht verlassen, um Lernmaterialien auszudrucken oder zu fotokopieren. Die Leistungen werden zu einem Mindestpreis erbracht. (Online-Studenten sollten einen Ort in Ihrer Nähe finden.)

4.18 Prüfungen und Beurteilungen

4.18.A. Für gemeinsame/doppelte Auszeichnung:

Prüfungen können vom Institut Avrio de Genève oder den ausstellenden Stellen organisiert werden, wobei das Anmeldeverfahren vom Institut organisiert wird. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kurskoordinator gründlich zu Ihrer Prüfungsanmeldung konsultieren und alle Formulare umgehend abholen, wenn Sie vom Verwaltungsbüro dazu aufgefordert werden.

Die Prüfungen der vergebenden Stellen finden an den ihnen zugewiesenen Standorten statt. Die ausstellenden Stellen bewerten Ihre Prüfungsarbeiten; veröffentlichen Ihre Ergebnisse und können Sie gemäß ihren eigenen Grundsätzen und Richtlinien direkt oder über das Institut darüber informieren.

4.18. Auszeichnungen des B. Institut Avrio de Genève:

Der gesamte Prüfungsprozess wird vom Institut Avrio de Genève organisiert. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kurskoordinator gründlich zu Ihrer Prüfungsanmeldung konsultieren und alle Formulare umgehend abholen, wenn Sie vom Verwaltungsbüro dazu aufgefordert werden.

Die Prüfungen des Institut Avrio de Genève finden online oder in unseren Zentren in der Schweiz und jedem anderen Land statt. Ihre Prüfungsarbeiten werden von Ihren Dozenten korrigiert und benotet und anschließend veröffentlichen wir Ihre Ergebnisse in der Online-Bibliothek.

4.19 Kurzanleitung zur effektiven Planung Ihres Studiums

Das Institut Avrio de Genève empfiehlt Ihnen dringend, Ihren eigenen Studienplan zu erstellen. Dadurch können Sie sich optimal auf die Prüfungen vorbereiten. Die Planung hängt von Ihren persönlichen Umständen und Ihren aktuellen Verpflichtungen ab. Wir können Ihnen jedoch einige Vorschläge machen, von denen wir glauben, dass sie Ihnen bei der Erstellung eines effektiven Plans enorm helfen werden.

  • Kennen Sie Ihre Route.
  • Kennen Sie Ihre Lehrpläne.
  • Informieren Sie sich über die Termine Ihrer Prüfungen.
  • Berechnen Sie die Wochen, in denen Sie Ihre Lehrpläne fertigstellen müssen.
  • Bewerten Sie, wie viel Sie pro Woche lernen müssen, um mit Ihren Lehrplänen Schritt zu halten.
  • Bewerten Sie den Umfang und die Dringlichkeit Ihrer Verpflichtungen.
  • Erstellen Sie eine Prioritätenliste gemäß Ihren bestehenden Verpflichtungen.
  • Versuchen Sie nun, die Zeit festzulegen, die Sie für Ihr Studium einplanen können.
  • Bereiten Sie den Stundenplan für Ihr Studium vor.
  • Halten Sie sich bis zu den Prüfungen an Ihren Stundenplan.

5. Akademische Pflichten

5.1 Teilnahme an Vorlesungen (Präsenzstudierende)

Gemäß der Anwesenheitsrichtlinie des Institut Avrio de Genève müssen Studierende mindestens 80% des gesamten Studiengangs und seiner Aktivitäten besuchen bzw. daran teilnehmen.

  1. Wenn ein Student bei 3 (drei) erwarteten Kontakten abwesend ist und diese Abwesenheit nicht entschuldigt ist, wird er/sie per E-Mail/Telefon benachrichtigt.
  2. Studierende, die 6 (sechs) erwartete Kontakte versäumt haben, erhalten eine schriftliche Verwarnung, die besagt, dass der Student vom Institut ausgeschlossen wird, wenn er 10 (zehn) erwartete Kontakte versäumt. Wenn der Student für 10 (zehn) erwartete Kontakte abwesend ist, wird er/sie vom Institut ausgeschlossen.
  3. Schliesslich wird das Institut auch die Nichteinhaltung der Anwesenheitsordnung durch den Studierenden unverzüglich dem Schweizerischen Grenzamt melden.

Weitere Informationen zur Anwesenheit von Studierenden finden Sie in unseren „Verfahren zur Aufzeichnung und Überwachung der Anwesenheit von Studierenden“.

Virtuelle Studierende müssen sich alle aufgezeichneten Kurse ansehen.

5.2 Abwesenheit des Lehrers (Studenten auf dem Campus)

Es ist wichtig zu wissen, dass, wenn eine Vorlesung aufgrund der Abwesenheit eines Dozenten aufgrund eines Notfalls, z. B. eines Unfalls, einer Krankheit usw., unterbrochen wird, Ersatzvorlesungen für Sie bereitgestellt werden und Sie darüber ordnungsgemäß benachrichtigt werden.

5.3 Pünktlichkeit (Präsenzstudierende)

Das Institut ist davon überzeugt, dass das Zuspätkommen zum Unterricht nicht nur den akademischen Prozess des Nachzüglers beeinträchtigt, sondern auch störend für die gesamte Klasse ist. Ein Schüler kann als abwesend markiert werden, wenn er/sie mehr als 20 Minuten nach Beginn zum Unterricht erscheint oder den Unterricht mehr als 20 Minuten vor Ende verlässt. Alle Schüler müssen mindestens 15 Stunden pro Woche am Tagesunterricht teilnehmen.

5.4 Fortführung Ihrer Vorlesungen (Präsenzstudierende)

Den Studierenden wird dringend empfohlen, die Übereinstimmung mit den Vorlesungen der Klasse aufrechtzuerhalten. Sie müssen den Vorlesungen im Kurs folgen und bei jedem Besuch auf den Unterricht vorbereitet sein. Dies hilft Ihnen tatsächlich, Ihren nächsten Vorlesungen zu folgen. Lassen Sie Ihre Hausaufgaben nicht bis zur letzten Minute warten. Das ist für jeden Schüler sehr gefährlich. Bitte vermeiden Sie alle Einstellungen, die letztendlich Ihr akademisches Leben gefährden.

Um mit Ihren Vorlesungen fortzufahren, müssen Sie Schritt für Schritt den unten beschriebenen Prozess befolgen:

  • 1. Schritt: Hören Sie sich Ihre Vorlesungen aufmerksam an und machen Sie sich vollständige Vorlesungsnotizen
  • 2. Schritt: Lesen Sie Ihre Notizen, wenn Sie nach Hause gehen
  • 3. Schritt: Identifizieren Sie alle Punkte, die Sie nicht verstehen
  • 4. Schritt: Nehmen Sie aktiv an der nächsten Vorlesung oder dem nächsten Seminar teil
  • 5. Schritt: Korrigieren Sie Ihre Missverständnisse in diesem Seminar oder dieser Vorlesung
  • 6. Schritt: Bereiten Sie zusätzliche Notizen für Ihr besseres Verständnis und Ihre Prüfungen vor.

5.5 Einreichen von Kursarbeiten/Aufgaben

Sie müssen alle Studienleistungen/Aufgaben fristgerecht einreichen. Einer der Hauptzwecke von Aufgaben besteht darin, Ihr Verständnis eines Fachgebiets zu beurteilen. Sie dienen auch anderen intellektuellen Zwecken:

  • Um Ihr Denken zu ordnen.
  • Eine breite Palette von Materialien zur Lösung eines bestimmten Problems oder Problems bereitstellen.
  • Gehen Sie kritisch und mit Ihren eigenen Vorstellungen auf das Thema ein.
  • Wählen Sie die Informationen aus und verwenden Sie sie, um ein Argument zu untermauern.
  • Dieses Argument klar strukturiert und sachkundig darlegen.

Bitte beachten Sie, dass eine nicht fristgerechte Einreichung Ihrer Aufgaben zu einem unbefriedigenden Fortschritt bei der Abschlussprüfung führen kann.

5.6 Ausfüllen des Prüfungsanmeldungsformulars

Studierende der externen Stellen müssen sich darüber im Klaren sein, dass am Ende des Studiums überwiegend schriftliche Prüfungen stattfinden. Die Prüfungen werden von den zuständigen Stellen durchgeführt und in der Regel von eigenen Prüfern geprüft.

Die erste Aufgabe in dieser Phase besteht für Sie jedoch darin, gegebenenfalls das Prüfungsanmeldeformular der zuständigen Vergabestelle auszufüllen. Ohne das Ausfüllen des Prüfungsanmeldungsformulars können Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Deshalb raten wir Ihnen: Füllen Sie die Formulare aus und bezahlen Sie den Prüfungsbeitrag.

5.7 Akademischer Fortschritt

Um Ihr Ziel zu erreichen, müssen Sie insgesamt erhebliche Fortschritte machen; Verbessern Sie Ihre Karriereaussichten und halten Sie sich an die Vorschriften der Einwanderungsbehörde (für Studierende auf dem Campus). Sie dürfen mit Ihrem genehmigten Studiengang nur dann fortfahren, wenn Sie einen zufriedenstellenden Fortschritt erzielen, der durch die Teilnahme am Unterricht, eine zufriedenstellende Leistung bei Prüfungen und die ordnungsgemäße Erledigung anderer Ihnen möglicherweise zugewiesener Arbeiten/Aufgaben nachgewiesen wird. Bitte beachten Sie, dass Sie bei unbefriedigenden Fortschritten besondere Betreuung und Unterstützung sowie andere relevante Abhilfemaßnahmen erhalten, die Ihnen dabei helfen, Fortschritte zu machen. Gleichzeitig werden Sie vor den Konsequenzen gewarnt, die Ihnen aufgrund Ihrer unbefriedigenden Fortschritte drohen. Wenn Sie auch nach Durchführung unserer Abhilfemaßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums dauerhaft unbefriedigende Fortschritte machen, kann es sein, dass Sie vom Institut ausgeschlossen werden und Ihre Daten der Einwanderungsbehörde gemeldet werden (für Studierende auf dem Campus).

Weitere Informationen zu Ihrem akademischen Fortschritt finden Sie in den „Richtlinien und Verfahren zur Überwachung und Berichterstattung des akademischen Fortschritts von Studierenden“ des Institut Avrio de Genève. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich an Ihren persönlichen Tutor zu wenden, der Ihnen bei Fragen zum akademischen Fortschritt weiterhelfen kann.

5.7.A. für Joint/Dual-Award-Studenten:

Wenn Ihre Fortschritte bei der Früh- und Mittelprüfung nicht zufriedenstellend sind, erhalten Sie eine erste Verwarnung. Wenn Sie die Abschlussprüfung der Vergabestellen im ersten Versuch nicht bestehen, erhalten Sie eine zweite Verwarnung, wenn Sie nicht bestehen Bei der Abschlussprüfung der vergebenden Stellen im zweiten Versuch erhalten Sie eine letzte Abmahnung. Wenn Sie die abschließende Prüfung der vergebenden Stellen im dritten Versuch nicht bestehen, werden Sie aus dem Institut und den Einwanderungsabteilungen entlassen sofort benachrichtigt.

5.7.B. für Studierende des Institut Avrio de Genève:

Informationen zu Datum und Uhrzeit der Prüfungen erhalten Sie vom zuständigen Studierendensekretariat. Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, weisen wir Ihnen einen anderen Termin für die erneute Prüfung zu. Wenn Sie die Prüfung erneut nicht bestehen, weisen wir Ihnen den 3. Versuch zu. Wenn Sie den 3. Versuch nicht bestehen, sollten Sie den Kurs wiederholen, andernfalls werden Sie die Prüfung wiederholen aus dem Institut entlassen. Bei ausländischen Studierenden auf dem Campus wird die Einwanderungsbehörde umgehend benachrichtigt.

5.8 Wiederholungen und Wiederholungen

Von Ihnen wird erwartet, dass Sie Ihren geplanten Kurs pünktlich und gemäß den von der Institution empfohlenen Kursbeginn- und -endterminen abschließen. Von jedem Studenten wird außerdem erwartet, dass er seine Prüfungen/Aufgaben/Dissertationen gemäß dem Zeitplan der Vergabestelle/Universität besteht. Wenn Sie den Kurs nicht abschließen und die Prüfungen nicht bestehen können, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr an das Institut und die ausstellende Stelle/Universität zahlen, um die Prüfungen gemäß deren spezifischen Richtlinien wiederholen zu können. Studierende am Institut Avrio de Genève dürfen Prüfungen nur bis zu zwei Mal pro Einzelprüfung oder Modul wiederholen oder Teile ihres Kurses wiederholen.

5.9 Mildernde Umstände

Es ist offensichtlich, dass es bestimmte Umstände gibt, die es manchen Studierenden tatsächlich verbieten, in ihrem Studium gute Leistungen zu erbringen. Nachfolgend finden Sie die Umstände, die bei der Schadensbegrenzung berücksichtigt werden:

  • Schwere Krankheit,
  • Plötzliche Unfälle,
  • Krankheit oder Unfall eines Elternteils,
  • Krankheit oder Unfall der Schwestern, Brüder oder nahen Verwandten,

Wenn Sie mit einer der oben genannten Situationen konfrontiert werden, müssen Sie dies unverzüglich Ihren Lehrern mitteilen. Ihnen wird dann empfohlen, dies schriftlich festzuhalten. Es gibt jedoch keine automatische Garantie dafür, dass eine Gegenleistung erbracht wird. Jeder Fall wird individuell und sachbezogen behandelt.

6. ADMINISTRATIVE UNTERSTÜTZUNG

6.1 Aktualisierung Ihrer Unterlagen und Benachrichtigung über Adressänderungen

6.1.A Für Studierende auf dem Campus:

Das Institut bewahrt die Reisepassseiten aller Studierenden auf, auf denen alle persönlichen Daten (einschließlich biometrischer Daten) und Urlaubsstempel oder Dokumente zum Einwanderungsstatus aufgeführt sind – einschließlich des Nachweises ihrer Berechtigung zum Studium in der Schweiz und der Aufenthaltsdauer in der Schweiz. Das Institut wird diese Aufzeichnungen bei Bedarf aktualisieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie das Institut unverzüglich benachrichtigen, wenn sich Ihre Kontaktdaten, z. B. Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, oder andere Änderungen Ihrer persönlichen Umstände ändern. Sie können etwaige Änderungen mitteilen, indem Sie das Formular zur Änderung Ihrer Daten ausfüllen, das an der Rezeption erhältlich ist.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Daten Ihrer nächsten Angehörigen angeben und das Institut unverzüglich benachrichtigen, wenn sich bei Ihren nächsten Angehörigen Änderungen ergeben.

Es ist für uns sehr wichtig, Ihren Aufenthaltsort zu kennen. Von Zeit zu Zeit senden wir Ihnen Briefe und Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Studium bei uns, wie z. B. Anwesenheitsbenachrichtigungen, Prüfungsmitteilungen und -pläne, Zulassungsbescheide für Prüfungen, Kursmaterialien oder andere Arten von akademischen Briefen. Selbstverständlich können wir nicht ordnungsgemäß mit Ihnen kommunizieren, wenn uns Ihre genaue Adresse nicht vorliegt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie uns ordnungsgemäß über jede Änderung Ihrer Adresse informieren. Wenn Sie uns Ihre aktuelle Adresse nicht mitteilen, können wir Ihnen keine genauen Adressdaten mitteilen, was zur Folge hat, dass Ihr Antrag bei der Bank, Referenz usw. abgelehnt wird und, was am wichtigsten ist, Sie nicht benachrichtigt werden Wenn Sie Ihre aktuelle Adresse beim Institut angeben, kann dies sogar Ihr Studium am Institut Avrio de Genève gefährden.

6.1.B. Für Online-Studierende:

Das Institut bewahrt die Reisepassseiten aller Studenten auf, auf denen neben allen Kontaktdaten auch alle persönlichen Daten aufgeführt sind. Das Institut wird diese Aufzeichnungen bei Bedarf aktualisieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie das Institut unverzüglich benachrichtigen, wenn sich Ihre Kontaktdaten, z. B. Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, oder andere Änderungen Ihrer persönlichen Umstände ändern. Sie können Änderungen mitteilen, indem Sie Ihre neuen Informationen an den Sozialbeauftragten der Studierenden senden.

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Daten Ihrer nächsten Angehörigen angeben und das Institut unverzüglich benachrichtigen, wenn sich bei Ihren nächsten Angehörigen Änderungen ergeben.

Es ist für uns sehr wichtig, Ihren Aufenthaltsort zu kennen. Von Zeit zu Zeit senden wir Ihnen Briefe und Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Studium bei uns, wie z. B. Anwesenheitsbenachrichtigungen, Prüfungsmitteilungen und -pläne, Zulassungsbescheide für Prüfungen, Kursmaterialien oder andere Arten von akademischen Briefen. Natürlich können wir nicht ordnungsgemäß mit Ihnen kommunizieren, wenn uns neben der E-Mail-Adresse des Institut Avrio de Genève nicht auch Ihre aktualisierte E-Mail-Adresse vorliegt. Stellen Sie daher sicher, dass Sie uns ordnungsgemäß über jede Änderung Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse informieren. Wenn Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse nicht mitteilen, können wir keine genauen Adressdaten angeben, was viele negative Folgen haben wird.

6.2 Visa-Angelegenheiten (Studierende auf dem Campus)

Wenn Sie Fragen zu Visaangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an das administrative Support-Team oder einen Studenten-Support-Mitarbeiter, der Ihnen gerne auf jede erdenkliche Weise weiterhilft.

6.3 Krankheit, die die Studienleistung beeinträchtigt

6.3.A. für Studierende auf dem Campus:

Das Institut Avrio de Genève ist sich bewusst, dass kein Mensch die Kontrolle über Krankheiten hat. Es ist normal, dass Studierende an einer Erkrankung leiden und dadurch ihre Leistungen und der Besuch von Vorlesungen erheblich beeinträchtigt werden können. Unter solchen Umständen müssen die Studierenden einen Hausarzt aufsuchen, um medizinische Hilfe und Behandlung zu erhalten. Der erkrankte Studierende muss entsprechende Unterlagen zum Nachweis seiner Erkrankung vorlegen.

Das akademische Komitee des Instituts entscheidet über zusätzliche Kurse oder eine Verlängerung der Zeit für die Einreichung von Kursarbeiten oder Hausarbeiten, falls vorhanden. Der akademische Ausschuss wird seine Entscheidungen nach der ordnungsgemäßen Prüfung Ihres Falles mitteilen.

6.3.B. für Online-Studenten:

Das Institut Avrio de Genève ist sich bewusst, dass kein Mensch die Kontrolle über Krankheiten hat. Es ist normal, dass Studierende an Krankheiten leiden und dadurch ihre Leistungen und die Teilnahme an Vorlesungen erheblich beeinträchtigt werden können. Da die Vorlesungen aufgezeichnet werden und/oder die schriftlichen Materialien auf der eLearning-Plattform verfügbar sind, haben die meisten Erkrankungen keinen Einfluss auf das Online-Studium.

Das Akademische Komitee des Instituts entscheidet über die Verlängerung der Frist für die Einreichung etwaiger Kursarbeiten oder Hausarbeiten. Der akademische Ausschuss wird seine Entscheidungen nach der ordnungsgemäßen Prüfung Ihres Falles mitteilen. Für nicht-virtuelle Studierende werden keine zusätzlichen Kurse besprochen, da keine Live-Vorlesungen oder Seminare stattfinden.

7. VERHALTEN

Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich auf dem Gelände des Instituts verantwortungsbewusst verhalten. Fehlverhalten kann dazu führen, dass Sie vom Institut suspendiert werden. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Studiengebühren und die ausstehenden Studiengebühren werden fällig.

7.1 Disziplinarverfahren

Wenn Sie sich für ein Lernprogramm am Institut anmelden, stimmen Sie einem Verhaltenskodex zu und verpflichten sich zu diesem. Wenn Ihr Verhalten, Ihre Anwesenheitsliste oder Ihre akademischen Standards dauerhaft unter den vom Kodex geforderten Standards liegen und nicht durch informelle Diskussion und Verhandlungen gelöst werden können, kann ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Das Disziplinarverfahren ist ein formeller Prozess, der für alle am Institut eingeschriebenen Lernenden gilt. Es gibt zwei Arten von Aktivitäten, bei denen Disziplinarmaßnahmen erforderlich sein können:

7.2 Allgemeines Fehlverhalten

Hierzu zählen Verhaltensweisen von Studierenden wie die Weigerung, den Institutsausweis vorzuzeigen, Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Mobbing und Belästigung anderer oder das Tragen von Waffen. Dazu gehört auch der Missbrauch von Computern der Einrichtung, Online-Plattformen, Materialien des Institut Avrio de Genève, einschließlich Lehrmaterialien und Veröffentlichungen, Online-Klassenzimmern, Foren, Medien einschließlich sozialer Medien und anderen Geräten auf dem Campus oder online, oder jede andere Handlung oder jeder Vorfall, der als ähnlich angesehen wird Natur zu den obigen Beispielen.

Darüber hinaus wird die Weitergabe von Informationen wie Passwörtern oder Lehrmethoden an Dritte ohne Genehmigung des Leiters des Qualitätsausschusses des Institut Avrio de Genève zu jeglichem Zweck als Fehlverhalten gewertet.

Jegliche Spam- und/oder Hacking-Aktivitäten sowie das Vorgeben, ohne offizielle Genehmigung als Vertreter des Institut Avrio de Genève aufzutreten, werden als schweres Fehlverhalten gewertet und können strafrechtlich verfolgt werden

7.3 Akademisches Fehlverhalten

Dies umfasst das Verhalten der Studierenden im Zusammenhang mit ihrem Lernprogramm, wie z. B. Kopieren, Plagiat, geheime Absprachen, Betrug usw., sowie alle anderen Handlungen oder Vorfälle, die als den oben genannten Beispielen ähnlich angesehen werden.

Darüber hinaus gibt es jeweils drei Schweregrade: Stufe 1 Minor; Level 2 „Serious“ und Level 3 „Major“.

Gründe für eine sofortige Suspendierung – einige Beispiele sind unten aufgeführt:

– Übergriffe, Schlägereien oder andere Gewalttaten, Vandalismus, Mobbing und Belästigung, Diebstahl, Besitz illegaler Drogen, Schusswaffen oder anderer Waffen, die Begehung oder den Versuch einer Brandstiftung sowie ein Verhalten, das dem Institut Schaden zufügt in Verruf geraten.

– Computer-Hacking, Betrug bei Prüfungen, umfangreiches und/oder anhaltendes Plagiat oder Verwendung von Musterantworten, Kauf, Verkauf oder Diebstahl von Arbeit.

– Alle Informationen (Bücher, Materialien, Vorlesungen, Mitteilungen usw.) sind Eigentum des Institut Avrio de Genève und die Studierenden haben das Recht, sie während ihrer Studienzeit am Institut Avrio de Genève nur für ihr Studium zu verwenden. Sie haben kein Recht, sie ohne die Genehmigung des Qualitätskomitees des Institut Avrio de Genève weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu verkaufen oder aus irgendeinem Grund irgendetwas anderes zu tun. Die Genehmigung sollte vom Vorsitzenden des Ausschusses unterzeichnet werden.

Jeder Student, der gegen diese Regel verstößt, macht sich strafbar.

Weitere Informationen finden Sie in den „Disziplinarverfahren für Studierende“ des Institut Avrio de Genève.

7.4 Beschwerdeverfahren

Das Institut Avrio de Genève ist bestrebt, ein positives Lernumfeld für Studierende zu schaffen, in dem jeder Studierende die Möglichkeit hat, sein persönliches Bestes zu geben. Ein Teil der Aufrechterhaltung dieses positiven Umfelds ist ein faires und offenes Beschwerdeverfahren, das allen Studierenden zur Verfügung steht.

7.5 Informelle Beschwerde

Hierbei handelt es sich um ein weniger formelles Verfahren, bei dem ein Beschwerdeführer seine Bedenken hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung äußern kann. Der Beschwerdeführer kann einfach den Beschwerdebeauftragten aufsuchen und ihn mündlich über die Angelegenheit informieren, die dann umgehend behandelt wird. Wenn es sich jedoch um eine ernste Angelegenheit handelt und der Beschwerdeführer völlig unzufrieden ist, wird der Beschwerdebeauftragte die Beschwerde lieber als formelle Beschwerde annehmen.

Staatssekretariat für Bildungs- und Forschungsrecht zur Gültigkeit privater schweizerischer Abschlüsse.

7.6 Formelle Beschwerde

Wenn ein Student oder Besucher eine ernsthafte Beschwerde zu einem Sachverhalt im Zusammenhang mit der Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen einreichen möchte, kann der Beschwerdeführer eine formelle Beschwerde einreichen. Der Beschwerdeführer muss ein Beschwerdeformular an der Rezeption abholen. Der Beschwerdeführer kann zusätzlich zum Einreichen des Beschwerdeformulars auch seine Vorwürfe schriftlich niederlegen.

Für weitere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren wenden Sie sich bitte entweder an die Studienangelegenheiten oder an das Qualitätsbüro:

StudentenangelegenheitenQualitätsausschuss

Institut Avrio de Genève, Rue des Alpes 9, 1201 Genf, Schweiz
Telefon: +41-794642989
Email: student-support@avriomail.ch

Institut Avrio de Genève, Rue des Alpes 9, 1201 Genf, Schweiz
Telefon: +41-794642989
Email: qualität@avriomail.ch

8. SICHERHEIT

8.1 Personalausweis (Präsenzstudierende)

Sie erhalten einen Personalausweis, der für ein Studienjahr gültig ist. Sie müssen es während Ihres Aufenthaltes im Institut stets bei sich tragen und auf Verlangen eines Mitarbeiters des Instituts vorzeigen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht vorlegen, kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, das Institutsgelände zu verlassen. Der Ausweis wird außerdem für die Nutzung der Bibliothekseinrichtungen und für die Ablegung von Prüfungen benötigt.

8.2 Wertgegenstände

Da Sie während Ihrer Zeit am Institut Avrio de Genève für persönliche Gegenstände verantwortlich sind, wird Ihnen empfohlen, für die Sicherheit dieser Besitztümer zu sorgen. Das Institut Avrio de Genève rät Ihnen außerdem, eine Privatbesitzversicherung in Betracht zu ziehen, die auch Bildungsbesuche und Berufserfahrung abdeckt.

9. FRAGEN ZUM WOHLFAHRT DER STUDENTEN

9.1 Gesundheit und Sicherheit (Studierende auf dem Campus)

Jeder im Institut trägt die Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und uns selbst, dafür zu sorgen, dass wir alle in der Umgebung des Instituts sicher bleiben. Sie werden gebeten, das „Gesundheits- und Sicherheitshandbuch“ des Instituts durchzulesen und sich mit den vom Institut bereitgestellten Vorkehrungen vertraut zu machen.
Bringen Sie keine Messer und andere scharfe Gegenstände in das Institut mit. Missbrauchen Sie das Eigentum oder die Ausrüstung des Instituts nicht.

9.2 Brandschutzübungen (auf dem Campus befindliche Studierende)

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, wo sich die Notausgänge befinden und wie Sie diese nutzen. Manipulieren Sie keine Feuermelder oder Feuerlöscher. Das Institut führt in regelmäßigen Abständen Brandschutzübungen durch; Stellen Sie sicher, dass Sie die zu befolgenden Verfahren kennen.

9.3 Vorgehensweise im Brandfall (Präsenzstudierende)

Wenn Sie einen Brand entdecken, aktivieren Sie den nächstgelegenen Feuermelder.

Wenn Sie den Feueralarm hören, verlassen Sie das Gebäude sofort über den nächstgelegenen verfügbaren Ausgang (einschließlich Notausgangstüren). Die Lehrenden sind dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum, in dem sie unterrichten, evakuiert wird.

Jeder Schüler und jedes Personal muss den Brandsammelpunkt kennen

Wenn Sie durch den Alarm Feuer hören, begeben Sie sich zum Brandsammelpunkt am vorderen Haupttor. Betreten Sie das Gelände erst dann wieder, wenn der Kontrollbeamte Sie dazu auffordert.

9.4 Unfälle und Zwischenfälle (Studierende auf dem Campus)

Wenn Sie etwas sehen, das für jemanden eine Gefahr darstellen könnte, melden Sie es sofort einem Mitarbeiter – versuchen Sie nicht, selbst damit umzugehen.

Im Falle eines Unfalls oder Zwischenfalls wenden Sie sich an den nächstgelegenen Mitarbeiter oder an die Rezeption. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den Standort der „Erste-Hilfe-Boxen“ kennen. Ein Mitarbeiter kann Ihnen dabei helfen.

9.5 Rauchbestimmungen (auf dem Campus befindliche Studierende)

Im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitglieder des Instituts und seiner Besucher sowie zur Einhaltung der jüngsten Regierungsrichtlinien ist das Rauchen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in den Räumlichkeiten des Instituts grundsätzlich verboten ist.

9.6 Erste Hilfe (Präsenzstudierende)

Das Institut Avrio de Genève verfügt über ausgebildete Ersthelfer, die bei Verletzungen gerufen werden können. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter oder an die Rezeption.

9.7 Gesundheit und Sicherheit in Ihrem Studienprogramm (Studierende auf dem Campus)

Im Rahmen Ihrer Einarbeitung erhalten Sie Hinweise zu Gesundheits- und Sicherheitsaspekten in Bezug auf Ihr Studienprogramm. Eine vollständige Kopie der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie ist beim Studentenwohlfahrtsbeauftragten erhältlich.

9.8 Allgemeine Beratung (Präsenzstudierende)

Das Institut Avrio de Genève bietet Beratungsdienste für Studierende an, die in ihrem Studium zurückfallen. Dies ist eine Unterstützung für diejenigen Studierenden, die zwar in der Lage sind, dem Kurs zu folgen, aber aus irgendeinem Grund keine guten Leistungen erbracht haben. Die Fakultätsmitglieder des Institut Avrio de Genève halten in der Regel ein Treffen mit den Studierenden ab und versuchen zu verstehen, warum es den Studierenden nicht gelungen ist, das erforderliche Fortschrittsniveau aufrechtzuerhalten. Sobald der Grund festgestellt ist, leisten die Berater Beratung und notwendige Unterstützung oder weisen das akademische Personal auf die benötigte Unterstützung hin, wenn es sich um eine rein akademische Angelegenheit handelt.

9.10 Finanzberatung

Das Institut Avrio de Genève ist sich darüber im Klaren, dass Sie möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten geraten und für solche Schwierigkeiten möglicherweise nicht verantwortlich sind. In solchen Fällen berät Sie das Institut Avrio de Genève, wie Sie Ihre finanziellen Ressourcen zur Bewältigung der Situation verwalten können.

9.11 Studentenvereinigung Institut Avrio de Genève

Die Studentenvereinigung des Institut Avrio de Genève trägt dazu bei, die Kluft zwischen den Studierenden und den Dozenten und dem Verwaltungspersonal des Institut Avrio de Genève zu überbrücken. Es vertritt die Interessen der Studierenden und bringt Fragen im Zusammenhang mit dem Wohlergehen der Studierenden gegenüber der Leitung des Institut Avrio de Genève vor. Die Mitglieder des Studentenwerks werden von den Studierenden gewählt und dienen den Studierenden in der Regel für eine Amtszeit von zwei Jahren. Die Studentenvereinigung hat einen Vertreter aus jeder Fakultät des Instituts. Wir empfehlen, dass die Studierenden, die in die Studentenvertretung gewählt werden, entweder in der Schweiz leben oder kein Visum für die Einreise in die Schweiz benötigen, damit sie an wichtigen Treffen teilnehmen können, die normalerweise in der Schweiz stattfinden .

9.12 Soziale und kulturelle Programme

Das Institut Avrio de Genève ist führend in der Organisation sozialer und kultureller Veranstaltungen auf dem Campus. Der Zweck einer solchen Veranstaltung besteht darin, Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Schönheit verschiedener Kulturen kennenzulernen und zu genießen. An solchen gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen nehmen Studierende aus verschiedenen Ländern teil. In diesen Programmen präsentieren sie ihre kulturellen Aktivitäten, Gedanken, Ideen und Überzeugungen. Es wird jedoch davon abgeraten, im Namen der Präsentation des kulturellen und gesellschaftlichen Programms politische oder umstrittene Lehren zu vertreten.

9.13 Karriereberatung

Während Ihres Studiums am Institut Avrio de Genève ist es wichtig, über Ihre zukünftige Karriere nachzudenken. Die Berufsberatung und -beratung des Instituts steht allen Studierenden zur Verfügung. Für weitere Informationen zur Berufsberatung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

9.14 Unterbringungsunterstützung (Studierende auf dem Campus)

Das Institut kann Ihnen möglicherweise bei der Organisation einer Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthalts behilflich sein. Wenn Sie in diesen Angelegenheiten Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte über die unten angegebenen Kontaktdaten an das Studenten-Support-Team.

Institut Avrio de Genève

Studentenwohlfahrtsbeauftragter

Tel: +41-794642989

Email: Students-support@avriomail.ch

9.15 Abholservice vom Flughafen (Studenten auf dem Campus)

Ausländische Studierende, die zum ersten Mal in der Schweiz ankommen, möchten möglicherweise vom Vertreter des Instituts am Flughafen abgeholt werden. Wenn Sie dies arrangieren möchten, kontaktieren Sie das Institut bitte rechtzeitig vor Ihrer Ankunft.

Institut Avrio de Genève

Studentenwohlfahrtsbeauftragter

Rue des Alpes 9, 1201 Genf, Schweiz

Tel: +41-794642989

Email: Students-support@avriomail.ch

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Unterkunfts- und Abholservice vom Flughafen je nach Verfügbarkeit arrangiert wird. Es handelt sich weder um eine garantierte noch um eine verpflichtende Leistung des Instituts. Für den Fall, dass das Institut Avrio de Genève keine geeigneten Vorkehrungen treffen kann, wird den Studierenden empfohlen, die Abholung vom Flughafen und die Unterkunft selbst zu organisieren.

9.16 Informationen zur örtlichen Bibliothek (Studenten auf dem Campus)

Neben den Plattformen des Institut Avrio de Genève gibt es in der Nähe des Campus des Institut Avrio de Genève noch viele weitere Bibliotheken. Sie können eine Mitgliedschaft abschließen und Bücher gemäß den dort geltenden Regeln und Vorschriften nutzen. Für den Antrag auf Mitgliedschaft in der Bibliothek benötigen Sie grundsätzlich einen Identitäts- und einen Adressnachweis.

10. SCHLUSSBEMERKUNGEN

Wir sind bestrebt, unseren Schülern eine bessere Ausbildung zu bieten, und haben uns vor diesem Hintergrund darauf konzentriert, unsere Ressourcen so einzusetzen, dass die Einrichtungen optimal genutzt werden, damit unsere Schüler sie zu ihrem Vorteil nutzen können. Wir stellen sicher, dass die Studierenden mit den Standards unserer Vorlesungen, Ressourcen und Einrichtungen zufrieden sind. Bitte beachten Sie, dass wir stets ein offenes Ohr für Ihre Anregungen haben. Wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung unserer Dienstleistungen und Standards haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

11. Abschluss in der Schweiz

Das Institut Avrio de Genève veranstaltet von Zeit zu Zeit Abschlussfeiern, zu denen alle Studierenden herzlich eingeladen sind. Bitte beachten Sie, dass wir keinem Studenten ein Visum garantieren können.

EU-/EWR-/EFTA-Studierende benötigen kein Visum. Bitte prüfen Sie, ob Sie ein Visum benötigen: https://www.bfm.admin.ch/content/bfm/en/home/themen/einreise/merkblatt_einreise.html

12. WEITERE WICHTIGE THEMEN

12.1 Chancengleichheit

Ziel des Institut Avrio de Genève ist es, die Chancengleichheit für alle zu fördern und sicherzustellen, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, politischer/religiöser Überzeugung, Alter, sexueller Orientierung, Familienstand usw. diskriminiert wird. oder familiäre Verpflichtungen.

12.2 Datenschutz

Neben seinen Mitarbeitern betrachtet das Institut Avrio de Genève Informationen als sein wichtigstes Kapital. Aus diesem Grund erkennt das Institut an, wie wichtig es ist, seine Informationsbestände und insbesondere die Informationen seiner Mitarbeiter, Studenten und anderen Personen zu schützen, unabhängig davon, in welcher Form diese Informationen gespeichert sind. Alle Daten, ob elektronisch oder manuell gespeichert, werden sicher aufbewahrt und nicht unrechtmäßig weitergegeben.

Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse in einem Kontaktformular auf unseren Websites oder in sozialen Profilen eingeben, geben Sie uns das Recht, diese zu speichern und zu verwenden, um mit Ihnen zu kommunizieren und Sie über alle neuen und wichtigen Neuigkeiten und Angebote zu informieren, die Sie unserer Meinung nach beachten sollten davon wissen.

12.3 Behindertenstrategie

Das Institut Avrio de Genève ist bestrebt, alle potenziellen Studierenden unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu berücksichtigen. Für behinderte Studierende, die den Kurs aufgrund ihrer Behinderung nicht absolvieren können, wird das Institut Avrio de Genève die notwendigen Schritte unternehmen, um ihren Zulassungsantrag zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie in der „Behindertenstrategie“ des Instituts.

12.4 Haftungsausschluss

Dieses Handbuch ersetzt nicht die Bestimmungen des Institut Avrio de Genève. Als Voraussetzung für die Einschreibung müssen sich alle Studierenden an die von Zeit zu Zeit geänderten Verfahren des Institut Avrio de Genève halten und sich ihnen unterwerfen.

Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der in diesem Handbuch enthaltenen Informationen sicherzustellen, sie können jedoch ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Das Institut Avrio de Genève wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Programme gemäß den Beschreibungen in diesem Handbuch bereitzustellen. Das Institut Avrio de Genève behält sich jedoch das Recht vor, den Inhalt oder die Art der Bereitstellung von Programmen zu ändern, Programme einzustellen und Programme zusammenzuführen oder zu kombinieren, wenn eine solche Maßnahme vom Institut Avrio de Genève vernünftigerweise als notwendig erachtet wird. Wenn das Institut Avrio de Genève ein Programm einstellt, wird es alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ein geeignetes Alternativprogramm bereitzustellen.

FAQ

  • Wo kann ich mich zuerst für meinen Kurs anmelden?
    1. Für Studierende, die auf dem Campus studieren: Sie müssen sich an die Zulassungsstelle wenden, um sich für den gewünschten Kurs anzumelden. Das Zulassungspersonal hilft Ihnen bei der Anmeldung zum Kurs.
    2. Für Online-Studenten: Sie müssen unsere Website besuchen und dann auf klicken Melden Sie sich jetzt an
  • Wo kann ich die Briefe des Instituts erhalten?
    • Sie müssen zur Rezeption gehen, um die erforderlichen Formulare auszufüllen. Die Mitarbeiter an der Rezeption beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Du musst ihnen nur sagen, was du eigentlich willst.
    • Für Online-Studenten können Sie uns einfach eine E-Mail senden.
  • Wo kann ich meinen Personalausweis erhalten?
    • Für Studierende auf dem Campus: Sie müssen sich bewerben, indem Sie das Ausweisformular ausfüllen, das an der Rezeption erhältlich ist, und Ihrer Bewerbung zwei persönliche Fotos von Ihnen beilegen. Sie müssen etwas Zeit für die Bearbeitung Ihrer Karte einplanen. Sie können Ihren Personalausweis an der Rezeption abholen, sobald er fertig ist.
    • Für Online-Studierende: Bitte beantragen Sie es bei der Studienangelegenheit, die Sie über die Möglichkeiten und Voraussetzungen informiert
  • Wo kann ich meine finanziellen Schwierigkeiten besprechen?
    • Sie müssen den Studentenfürsorgebeauftragten treffen, um Ihre Schwierigkeiten zu besprechen.
    • Für Online-Studenten können Sie uns einfach eine E-Mail an die Studentenfürsorge schicken.
  • Wo kann ich meine Schwäche im Studium besprechen?
    • Gehen Sie zur Rezeption, um einen Termin mit Ihrem persönlichen Tutor zu vereinbaren.
    • Für Online-Studierende können Sie uns einfach eine E-Mail an die Studierendenangelegenheiten senden.
  • Kann ich Teilzeit arbeiten?
    • Als Online-Student haben Sie die Möglichkeit, Vollzeit in Ihrem eigenen Land zu arbeiten, und als Student auf dem Campus können Sie Teilzeit arbeiten.
  • Wie erfahre ich die Einzelheiten meines Kurses?
    • Zu Beginn Ihres Kurses erhalten Sie eine umfassende Einführung. Sie erhalten ein intensives Einführungspaket, in dem alle notwendigen Informationen enthalten sind. Das Einführungspaket enthält folgende Informationen:
    • Der vollständige Titel Ihres Kurses
    • Die Kursdauer
    • Die Zertifizierungsstelle
    • Der vorgezogene Termin Ihrer Prüfung
    • Die Module, die Ihnen vermittelt werden
    • Wer ist Ihr Kurskoordinator?
    • Wer sind Ihre Dozenten?
    • Wann muss man sich für die Prüfung anmelden?

Bitte lesen Sie das Einführungspaket sorgfältig durch und versuchen Sie, die wichtigsten Informationen zu erfassen, um einen reibungslosen Start in Ihr Studium zu ermöglichen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen unserer Studentenfürsorgebeauftragten.

Für Online-Studenten: Sie erhalten alle oben genannten Informationen per E-Mail vom Studentenwerk und einige der Informationen werden direkt in die Online-Bibliothek hochgeladen.

KOMMENTARE & KOMPLIMENTE

Ziel des Institut Avrio de Genève ist es, allen, die am Institut Avrio de Genève studieren, arbeiten und das Institut besuchen, eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Dienstleistungen anzubieten. Ihre Meinung ist dem Institut Avrio de Genève wichtig und wir benötigen Ihre Mitteilung, wenn ein Dienst ausfällt oder etwas nicht stimmt. Das Institut Avrio de Genève würde gerne von Ihnen hören, welche Dienstleistungen Ihnen gefallen und/oder ob Sie eine Idee für eine Verbesserung oder Änderung einer Dienstleistung haben.

NÜTZLICHE KONTAKTE

Institut Avrio de Genève: https://www.avrio.ch/

Schweizer Grenzwachtkorps: www.ezv.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: https://www.eda.admin.ch/eda/en/home.html

Reiseinformationen www.traveline.info

Der Schweizer Bundesrat http://www.admin.ch/br/org/index.html?lang=en

Schweizer Tourismusinformationen www.myswitzerland.com

Botschaften auf der ganzen Welt www.embassyworld.com

In der Schweiz: Notrufnummer der Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen: 112

ANHÄNGE

Anhang A (Präsenzstudierende / und einige gelten für Online-Studierende)

 Studienreglement des Institut Avrio de Genève (allgemein)

Einführung:

Das Institut Avrio de Genève ist bestrebt, hervorragende akademische Leistungen und eine qualitativ hochwertige Ausbildung aufrechtzuerhalten. Dies kann nur durch Disziplinierung der Mitarbeiter und Studenten des Instituts erreicht werden. Vor diesem Hintergrund erlässt das Institut Avrio de Genève gerne Regelungen für die Studierenden, die von allen Studierenden eingehalten werden müssen, während sie Kurse bei uns studieren.

  • Vorschrift 1: Die Studierenden müssen in einem Studienjahr mindestens 80% Vorlesungen besuchen/ansehen.
  • Regelung 2: Die Studierenden müssen die erforderlichen Kursarbeiten oder Hausaufgaben einreichen oder zur schriftlichen Prüfung erscheinen, ohne unlautere Mittel anzuwenden.
  • Regelung 3: Die Studierenden müssen gegenüber ihren Mitstudierenden und gegenüber allen Mitarbeitern des Institut Avrio de Genève jederzeit ein gutes Auftreten und gutes Benehmen bewahren.
  • Regelung 4: Die Schüler dürfen sich unter keinen Umständen einschüchternd verhalten.
  • Regelung 5: Der Studierende ist verpflichtet, genaue Angaben zu persönlichen und bisherigen Studienangelegenheiten zu machen.
  • Regelung 6: Die Studierenden dürfen an keiner Handlung, an keinem Unternehmen oder an keiner Arbeit beteiligt sein oder einen Vertrag eingehen, der gegen die Gesetze der Schweiz verstößt.
  • Regelung 7: Die Studierenden dürfen nicht an Verhaltensweisen beteiligt sein, die einer Bestechung oder einem Bestechungsversuch gleichkommen.
  • Vorschrift 8: Der Student darf ohne Genehmigung keine Materialien entfernen oder vorsätzlich in irgendeiner Form Verluste oder Schäden an der Bibliothek des Instituts, den IT-Arbeitsplätzen oder anderen Einrichtungen verursachen.
  • Regelung 9: Schüler dürfen keine Gedanken oder Philosophien oder Kampagnen fördern, die den Rassenhass verstärken oder das Gefühl der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder Hautfarbe verstärken.
  • Vorschrift 10: Die Studierenden müssen während ihres Aufenthalts auf dem Campus des Institut Avrio de Genève die Gesundheits- und Sicherheitsregeln und -verfahren befolgen.
  • Vorschrift 11: Den Studierenden ist es nicht gestattet, Eigentum des Institut Avrio de Genève oder Bürogeräte des Institut Avrio de Genève ohne vorherige Genehmigung zu nutzen.
  • Vorschrift 12: Die Studierenden dürfen sich nicht auf eine Art und Weise verhalten, die den Kurs oder die akademische Integrität beeinträchtigt.
  • Vorschrift 13: Die Studierenden dürfen NICHT rechtswidrig oder gegen die Interessen des Instituts handeln.
  • Vorschrift 14: Die Studierenden müssen Plagiate vermeiden und jeder Nachweis kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.
  • Vorschrift 15: Wenn ein Student eine Studienpause macht, den Studienbeginn verschiebt oder eine Prüfung nicht besteht, muss er die letzte aktualisierte Studiengebühr zahlen. Falls der Student sich weigert, die Differenz zu zahlen, wird davon ausgegangen, dass der Student seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt und das Institut Avrio de Genève behält sich das Recht vor, seinen/ihren Studienplatz ohne Rückerstattung zu stornieren.

Jeder vorsätzliche und schwerwiegende Verstoß gegen die Bestimmungen stellt eine grobe Verfehlung der Studierenden dar.

Anhang B

Disziplinarverfahren
B.1. Einführung:

Der Hauptzweck des Disziplinarverfahrens besteht darin, dafür zu sorgen, dass unsere Studierenden den akademischen Standards entsprechen, damit sie die Exzellenz akademischer und beruflicher Studien erleben können.

B.2. Disziplinarverfahren Schritt für Schritt:
  • Stufe: 1 Erstverfahren
    • Schritt 1: Schreiben Sie einen Brief, in dem Sie die grobe Pflichtverletzung oder das Fehlverhalten darlegen.
    • Schritt 2: Bitten Sie den beschuldigten Studierenden um eine Erklärung des Verstoßes oder Fehlverhaltens.
    • Schritt 3: Nehmen Sie eine sorgfältige Bewertung ihrer/seiner bisherigen akademischen Leistungen und Verhaltensweisen vor.
  • Stufe: 2 Führen Sie eine Untersuchung durch
    • Schritt 1: Sprechen Sie mit dem Personal der Abteilung, z. B. wo das Fehlverhalten oder der Verstoß stattgefunden hat.
    • Schritt 2: Sprechen Sie ggf. mit Zeugen.
    • Schritt 3: Sammeln und sammeln Sie Beweise für das Fehlverhalten beider Parteien
  • Stufe: 3 Beurteilungen
    • Schritt 1: Bewerten Sie die mutmaßlichen Verstöße oder Fehlverhalten.
    • Schritt 2: Bewerten Sie die Antwort des beschuldigten Studenten.
    • Schritt 3: Bewerten Sie die Untersuchungsergebnisse.
    • Schritt 4: Machen Sie eine vergleichende Studie über angebliche Verstöße oder Fehlverhalten, die Erklärung des angeblichen Schülers und die Untersuchungsergebnisse.
    • Schritt 5: Bewerten Sie den Anscheinsbeweis des Vorwurfs.
  • Phase: 4 Nachbewertungsaktivitäten
    • Schritt 1: Bestätigen Sie dem Studierenden schriftlich das Datum der Anhörung, die Uhrzeit, den Ort und die Person, die die Anhörung durchführen wird.
    • Schritt 2: Informieren Sie den Studierenden über die Unterlagen, die er mitbringen muss.
  • Phase: 5. Endverhandlung
    • Schritt 1: Hören Sie dem beschuldigten Schüler zu und machen Sie sich genaue Notizen von dem, was er oder sie sagt.
    • Schritt 2: Schauen Sie genau hin und beurteilen Sie sorgfältig die Gründe und Erklärungen für den angeblichen Verstoß oder das Fehlverhalten.
    • Schritt 3: Melden Sie das Ergebnis oder die Erkenntnisse Ihrer Untersuchungen.
    • Schritt 4: Geben Sie die endgültige Entscheidung der Anhörung bekannt, z. B. ob sie oder er eine Pflichtverletzung begangen hat oder für grobes Fehlverhalten verantwortlich ist.
    • Schritt 5: dem/der Studierenden die Entscheidung der Abschlussverhandlung schriftlich bestätigen.
B.3. Disziplinarausschuss (DC):

Besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Mitgliedern

B.4. Erläuterungen:
  • Der Disziplinarausschuss ist für alle Disziplinarangelegenheiten des Institut Avrio de Genève zuständig.
  • Der Vorsitzende des Disziplinarausschusses kann seine Befugnis auf eines der beiden Mitglieder übertragen oder auf ein anderes Mitglied, das im Namen des Ausschussvorsitzenden entscheidet.
  • Im Falle eines Disziplinarproblems bildet der DC einen Unterausschuss, um die Angelegenheit zu untersuchen und Entscheidungen über den betreffenden Studenten zu treffen.
  • Gegen die Entscheidungen des Unterausschusses kann Berufung eingelegt werden; die Berufung muss an den gesamten Disziplinarausschuss gerichtet werden.
  • Der gesamte Disziplinarausschuss wird dann endgültige Entscheidungen treffen, indem er das vollständige Disziplinaranhörungsverfahren durchläuft und endgültige Entscheidungen trifft.
  • Gegen die Entscheidungen des gesamten Disziplinarausschusses gibt es keinen weiteren Einspruch, d. h. die Entscheidung des gesamten Disziplinarausschusses ist vollständig und endgültig.

Anhang C

Einspruch der Studierenden gegen Disziplinarentscheidungen

C.1. Berufungsverfahren gegen Entscheidungen des Disziplinarausschusses:

  • Regel 1: Ein geschädigter Student hat das Recht, gegen die Entscheidungen der Disziplinarkommission Berufung einzulegen, muss jedoch 990 CHF zahlen, um ein Verfahren einzuleiten. Die Gebühr gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer zu irgendeinem Zeitpunkt beschlossen hat, seine Beschwerde zurückzuziehen.
  • Regel 2: Der geschädigte Student muss schriftlich Berufung einlegen und diese an den Vorsitzenden richten.
  • Regel 3: Der geschädigte Student muss im Antrag Einzelheiten zu den Beschwerdegründen angeben und ggf. Beweise für die Beschwerdegründe vorlegen.
  • Regel 4: Der Disziplinarausschuss muss ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und einen bestimmten Ort für die Anhörung der Berufung angeben und so schnell wie möglich ein entsprechendes Schreiben senden.
  • Regel 5: An diesem Tag muss die gesamte Disziplinarkommission anwesend sein und dem geschädigten Schüler zuhören. Das Komitee muss auch die Beweise, die der geschädigte Student gegebenenfalls vorlegt, genauer prüfen.
  • Regel 6: Der Disziplinarausschuss muss gegebenenfalls den Zeugen des geschädigten Studenten anhören und die Aussagen des Zeugen vollständig zur Kenntnis nehmen.
  • Regel 7: Der Ausschuss muss dann eine sorgfältige Bewertung der folgenden Punkte vornehmen, um bessere Entscheidungen zu treffen:
    • Vom geschädigten Studenten vorgebrachte Gründe;
    • Vom geschädigten Studenten vorgelegte Beweise,
    • Zeugenaussagen des geschädigten Studenten;
    • Alle anderen Dokumente oder Beweise im Zusammenhang mit seinem Anspruch;
  • Regel 8: Der Ausschuss muss dem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen Art von Vertreter zuhören und alle Aussagen zur Kenntnis nehmen.
  • Regel 9: Der Ausschuss muss die vom Vertreter vorgelegten Fragen im Zusammenhang mit dem Kunden bewerten.
  • Regel 10: Anschließend führt der Ausschuss eine vergleichende Untersuchung und Bewertung aller Arten von Eingaben, Dokumenten und Beweismitteln durch und trifft seine endgültigen Entscheidungen.
  • Regel 11: Der Ausschuss verliest seine endgültigen Entscheidungen dem/der geschädigten Studierenden in seiner/ihrer Anwesenheit oder in Anwesenheit seines/ihres Vertreters.
  • Regel 12: Der Ausschuss übermittelt eine schriftliche Kopie seiner Entscheidungen, die unterzeichnet und versiegelt sein muss.
  • Regel 13: Nach den Entscheidungen des Ausschusses gibt es keine weiteren Berufungsmöglichkeiten.

C.2. Die Hierarchie des Institut Avrio de Genève DC:

Disziplinar-Berufungsausschuss

Disziplinarausschuss

C.3. Erläuternder Vermerk:

  • Das Institut Avrio de Genève wird über einen zweistufigen Disziplinarausschuss verfügen, der sich wie folgt zusammensetzt:
    • Disziplinarausschuss
    • Disziplinar-Berufungsausschuss
  • Der Disziplinarbeschwerdeausschuss ist die Spitze der Hierarchie und befasst sich nur mit der Berufung.
  • Der Disziplinarausschuss führt die erste Anhörung über die erforderliche Beurteilung durch.
  • Der Disziplinarausschuss ist dem Disziplinarausschuss gegenüber rechenschaftspflichtig.
  • Der Disziplinarausschuss kann aus mindestens einem Mitglied bestehen.
  • Wenn der Ausschuss aus mehr als einem Mitglied besteht, ist eines der Mitglieder der Vorsitzende des Unterausschusses.
  • Der Vorsitzende muss ein hochrangiges Mitglied der Hierarchie des Institut Avrio de Genève sein

Anhang D

Beschwerdeverfahren

D.1. Richtlinienübersicht

Das Institut Avrio de Genève ist bestrebt, alle Arten von Nichtkonformitäten zu minimieren und diese durch ein etabliertes System zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu bekämpfen. Geeignete Systeme zur Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden bieten die Möglichkeit, die Ansichten derjenigen zu erfahren, die die Dienste des Instituts in Anspruch genommen haben. Dies gibt dem Institut Avrio de Genève die Möglichkeit, die Nichtkonformitäten zu beheben und so das Image des Instituts aufzuhellen. Wenn Korrekturmaßnahmen zur Behebung der Nichtkonformitäten ergriffen werden, müssen bei einigen Beschwerden 990 CHF gezahlt werden, um bei Bedarf einen Fall zu eröffnen Soll ein Anwalt eingeschaltet werden, so sind für jede von unserem Anwalt benötigte Stunde 990 CHF zu bezahlen (die Tarife werden von unserem Anwalt festgelegt).

Der Beschwerdeführer muss die Gebühr auch dann zahlen, wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entschließt, seinen Anspruch einzustellen.

D.2. Wer kann sich beschweren?

Folgende Personen können Beschwerden vorbringen:

  • Diejenigen, die mit den vom Institut Avrio de Genève erhaltenen Dienstleistungen nicht zufrieden sind;
  • Studierende (oder Personen, die im Namen des Studierenden handeln)
  • Besucher
  • Servicenutzer
  • Mitarbeiter

D.3. Wo kann man sich beschweren?

Sie erreichen die Beschwerdeabteilung unter folgender Adresse:

Institut Avrio de Genève

Qualitätsausschuss

Beschwerdeabteilung

Rue des Alpes 9, 1201 Genf, Schweiz

Hinweis: Wenn Sie sich an die Beschwerdeabteilung wenden und diese entschieden hat, dass für Ihre Beschwerde eine Gebühr erhoben wird, muss diese Gebühr auch dann gezahlt werden, wenn Sie mit Ihrer Beschwerde nicht fortfahren möchten. Die Gebühr erscheint in Ihrer Akte.

Die Reklamationsabteilung ist Teil der Qualitätsabteilung, daher gehen alle Reklamationen zunächst an den Qualitätsbeauftragten und werden dann an die zuständige Person/Abteilung weitergeleitet.

D.4. Gründe für Beschwerden

Beschwerdeführer können Beschwerden aus einem der unten aufgeführten Gründe einreichen:

  • Dass die Beratung nicht angemessen oder falsch war;
  • Dass das Personal keine angemessene Anleitung gegeben hat;
  • Dass die Angelegenheit fahrlässig behandelt wurde;
  • Dass das Institut den Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig informiert hat, sodass der Beschwerdeführer keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat und Verluste und Schäden erlitten hat;
  • Dass der Beschwerdeführer minderwertige Dienstleistungen erhalten hat;
  • Dass der Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit in die Irre geführt wurde;
  • Dass das Institut das Problem des Beschwerdeführers nicht zügig gelöst hat und ihm dadurch erhebliche Probleme bereitet hat;
  • Dass das Institut Gebühren erhoben hat, die über die Gebührenregelung hinausgehen;
  • Dass das Institut dem Beschwerdeführer nie die Dienstleistungen erbracht hat, für die er/sie bereits bezahlt hatte;

Sie können Ihrer Beschwerde auch andere Gründe hinzufügen, die Ihnen am meisten zusagen. Bitte geben Sie die Gründe so detailliert wie möglich an. Geben Sie Ihre Gründe klar und ohne offensichtliche Unklarheiten an.

D.5. Zweck des Beschwerdeverfahrens

Der Zweck des Beschwerdeverfahrens besteht darin, ein wirksames Überwachungssystem in der Organisation einzurichten. Das Institut Avrio de Genève kann bestehende Unregelmäßigkeiten oder die Ineffektivität von Systemen erkennen, wenn eine Beschwerde einer interessierten Partei zu diesem Thema vorliegt. Darüber hinaus dienen die Beschwerdeverfahren als Indikatoren für erfolgreich etablierte und geprüfte Standards im Kundenservice.

Wenn sich ein Beschwerdeführer mit einer echten Beschwerde an das Institut Avrio de Genève wendet, wird davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer dem Institut Avrio de Genève eine Chance gegeben hat, die Fehler, die Ineffektivität oder die Ungerechtigkeit im System zu beheben. Darüber hinaus hilft es dem Institut Avrio de Genève, nach sorgfältiger Prüfung und Untersuchung der Beschwerde geeignete politische Entscheidungen zu treffen. Der wichtigste Zweck des Beschwerdeverfahrens besteht darin, sicherzustellen, dass kein Student die Organisation mit einer schlechten Erfahrung, Unzufriedenheit oder Beschwerden verlässt.

D.6. Informelles Beschwerdeverfahren

D.6. 1. Einleitung

Hierbei handelt es sich um ein weniger formelles Verfahren, bei dem ein Beschwerdeführer seine Bedenken hinsichtlich der Art und Weise äußern kann, wie eine bestimmte Dienstleistung erbracht wurde. Der Beschwerdeführer kann sich mit dem Beschwerdebeauftragten treffen und die Angelegenheit besprechen, die dann umgehend bearbeitet wird. Wenn die Angelegenheit jedoch schwerwiegend und kompliziert ist und der Beschwerdeführer immer noch unzufrieden ist, kann der Beschwerdebeauftragte die Beschwerde als formelle Beschwerde annehmen.

D.6. 2. Melden Sie sich beim Beschwerdebeauftragten

Wenn ein Student, Besucher oder ein anderer Interessent mit der Art und Weise, wie mit ihm umgegangen wurde, unzufrieden ist, kann sich die unzufriedene Person darüber beschweren. Der Beschwerdebeauftragte nimmt die Beschwerde schriftlich auf und prüft die Angelegenheit umgehend.

Die E-Mail des Leiters der Qualitätsabteilung lautet qualität@avriomail.ch

D.6. 3. Untersuchung

Der Beschwerdebeauftragte wird den Sachverhalt dann umgehend untersuchen. Bei Bedarf nimmt der Beschwerdebeauftragte Kontakt mit der Abteilung auf, von der die Beschwerde stammt. Wenn die Beschwerde sofort gelöst werden kann, trifft der Beschwerdebeauftragte eine Entscheidung über die Lösung der Beschwerde und informiert die betroffenen Parteien. Sollte es jedoch nicht möglich sein, die Angelegenheit am selben Tag zu untersuchen, wird der Beschwerdebeauftragte einen möglichen Zeitrahmen für die Bearbeitung der Beschwerde festlegen und dem Beschwerdeführer erklären, warum es nicht möglich war, sofort eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Beschwerdebeauftragte bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Situation ernst genug ist, um eine formelle Beschwerde zu rechtfertigen, wird der Beschwerdeführer darüber informiert und ermutigt, die Sache weiterzuverfolgen.

D.6. 4. Entscheidung

Wenn der Beschwerdebeauftragte in der Lage ist, die Beschwerde zu lösen und eine Entscheidung zu treffen, geschieht dies mündlich, es sollte jedoch eine schriftliche Bestätigung der Entscheidung an die relevanten Parteien erfolgen. Eine Kopie des schriftlichen Beschlusses ist der Geschäftsleitung des akademischen bzw. administrativen Leiters auszuhändigen. Wenn der Beschwerdebeauftragte nicht in der Lage ist, die Beschwerde zufriedenstellend zu lösen, kann der Rat des Senior Management Teams eingeholt werden oder die Beschwerde kann in den Status einer formellen Beschwerde eskaliert werden.

D.7. Formelles Beschwerdeverfahren

Wenn ein Beschwerdeführer eine schwerwiegende Beschwerde zu einem Sachverhalt einreichen möchte, der sich auf die Art und Weise der Leistungserbringung oder deren Abwicklung bezieht, oder wenn eine informelle Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, kann der Beschwerdeführer eine formelle Beschwerde einreichen.

Es sollte ein Beschwerdeformular ausgefüllt werden, dem ggf. entsprechende Belege beigefügt sind, und dieses sollte dem Beschwerdebeauftragten zur Prüfung vorgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss es sich bei den eingereichten Belegen nicht unbedingt um Originalkopien handeln.

D.7. 1. Anerkennungsschreiben

Wenn der Beschwerdebeauftragte eine formelle Beschwerde erhält, wird ihm ein Bestätigungsschreiben zugesandt. Das Schreiben muss die nächsten Schritte darlegen, einschließlich der Gebühr, die von Ihrer Seite gegebenenfalls zu zahlen ist, und einen Zeitrahmen für die Untersuchung angeben. Die maximale Untersuchungszeit beträgt vier Wochen.

D.8. Beschwerdegebühr

Die Gebühren liegen zwischen 0 CHF – 990 CHF (je nach Fall wird dies durch den Beschwerdebeauftragten beurteilt), wenn unser Anwalt bis dahin eingeschaltet werden muss, müssen 700 CHF für jede Stunde bezahlt werden, die unser Anwalt dafür aufwendet Fall (die Preise werden von unserem Anwalt festgelegt).

D.9. Untersuchung

Nach Erhalt der formellen Beschwerde muss sich der Beschwerdebeauftragte an die Abteilung oder den Mitarbeiter wenden, gegen den die Beschwerde gerichtet ist. Einzelheiten der Beschwerde werden Ihnen zur Verfügung gestellt, damit Sie umgehend darauf reagieren können. Der Beschwerdebeauftragte prüft die von beiden Parteien vorgelegten Beweise und kann gegebenenfalls Zeugen befragen, um weitere Beweise zu sammeln.

D.10. Ergebnisbericht

Der Beschwerdebeauftragte teilt seine Erkenntnisse schriftlich dem akademischen oder administrativen Leiter mit und informiert beide Parteien schriftlich über seine/ihre Entscheidung in der Angelegenheit sowie Empfehlungen zu den zu ergreifenden Schritten, damit die Angelegenheit vollständig geklärt werden kann. Die schriftliche Entscheidung muss Folgendes enthalten:

  • Hintergrund der Beschwerde
  • Zusammenfassung der Untersuchung
  • Zusammenfassung der Beweise bzw. Dokumente und Zeugenaussagen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Entscheidung
  • Gründe für solche Entscheidungen
  • Abschluss

In dem Schreiben müssen die im Zusammenhang mit der Beschwerde bereits ergriffenen Schritte, wie z. B. Aussetzung oder Verweis, klar dargelegt werden.

D.11. Berufung gegen die Entscheidung

Ist der Beschwerdeführer mit der Entscheidung des Beschwerdebeauftragten nicht zufrieden, kann er Berufung einlegen. Die Berufung wird vom akademischen oder administrativen Leiter verhandelt.

Beschwerden sollten innerhalb von 14 Tagen nach der ursprünglichen Entscheidung des Beschwerdebeauftragten schriftlich beim akademischen oder administrativen Leiter eingereicht werden. Zusätzliche Beweise, die der Beschwerdeführer vorlegen möchte, sollten beigefügt werden. Der Leiter prüft alle verfügbaren Beweise, sowohl neue Beweise als auch solche aus der Untersuchung des Beschwerdebeauftragten, und gibt dem Mitarbeiter oder der Abteilung, gegen den die Beschwerde eingereicht wurde, die Möglichkeit, schriftlich auf die Vorwürfe zu antworten.

Anschließend erstellt der Leiter gemäß den oben genannten Leitlinien einen Bericht und entscheidet über das Ergebnis der Berufung. Er/sie kann beschließen, die ursprüngliche Entscheidung des Beschwerdebeauftragten zu unterstützen oder alternative Empfehlungen zur Lösung der Beschwerde abzugeben. Die Entscheidung des akademischen oder administrativen Leiters ist endgültig und es besteht kein weiteres Recht auf Berufung. Die AGB gelten für alle Studierenden, sofern sie nicht im Widerspruch zum schweizerischen Recht stehen.

Anhang E

Richtlinien und Verfahren für die Abwicklung von Einzahlungen, Gebührenzahlungen und Rückerstattungen

E.1 Einführung

Es ist wichtig, dass die Studierenden ihre Studiengebühren und eventuell erforderliche Anzahlungen rechtzeitig bezahlen, um Probleme beim Studienbeginn zu vermeiden. Den Studierenden wird empfohlen, das Folgende sorgfältig zu lesen und sich natürlich an das Institut zu wenden, wenn sie etwas klären müssen.

E.2. Einlagen

E.2.1. Anzahlungen (für Studierende auf dem Campus)
  1. Alle erfolgreichen ausländischen Bewerber für eines der Programme des Institut Avrio de Genève müssen eine Mindesteinzahlung von 400 CHF plus 290 CHF nicht erstattungsfähige Registrierung leisten, um ihren Platz anzunehmen.
  2. Nach Erhalt der Anzahlung und/oder der erforderlichen Dokumente sendet das Institut eine Annahmebestätigung und andere relevante Dokumente, die für den Visumantrag der ausländischen Studenten erforderlich sind.

Studierende können die Anzahlung in bar oder per Banküberweisung leisten

Wenn ein Student direkt auf das Bankkonto des Institut Avrio de Genève einzahlt, sollten der Vor- und Nachname des Studenten sowie die Studentennummer, falls verfügbar, als Referenz angegeben werden, die auf dem Kontoauszug erscheint.

Persönlich bezahlte Anzahlungen: Wenn sich die Studierenden bereits in der Schweiz befinden oder wenn jemand anderes die Anzahlung im Namen des Studenten leistet, können die Anzahlungen auch per Banküberweisung oder manchmal in bar an unseren Buchhaltungsbeauftragten auf dem Campus gezahlt werden. Den Studierenden wird jedoch empfohlen, keine Überweisungen vorzunehmen Senden Sie Bargeld per Post und seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie größere Bargeldbeträge mit sich führen. Wenn wir Anzahlungen erhalten, werden die Einzelheiten des gezahlten Betrags im Visumschreiben bestätigt.

Einzahlungen an Dritte: Die Studiengebühren sollten ausschließlich an das Institut gezahlt werden. Studierende werden daran erinnert, Studiengebühren nicht bei Dritten einzuzahlen oder Geld per Post an das Institut zu senden. Einige der zugelassenen Auslandsvertreter des Instituts akzeptieren Bankschecks, die ausschließlich an das Institut zahlbar sind. Den Studierenden wird empfohlen, ihre Studiengebühren nicht ganz oder teilweise an Vertreter im Ausland zu zahlen. Wenn eine Anzahlung geleistet wird, muss unverzüglich eine Quittung vom Institut eingeholt werden, die von einer autorisierten Person unterzeichnet und abgestempelt werden muss. Das Institut empfiehlt den Studierenden, uns eine E-Mail zu senden oder uns zu informieren, wenn sie Zahlungen an ausländische Agenten/Berater leisten. Wenn die Studierenden irgendwelche Zweifel haben, sollten sie sich telefonisch, per Fax oder E-Mail an das Institut wenden.

E.2.2. Anzahlungen (für Studierende auf dem Campus mit Studentenvisum)
  1. Alle erfolgreichen ausländischen Bewerber für eines der Programme des Institut Avrio de Genève müssen eine Mindesteinzahlung von 400 CHF plus 290 CHF nicht erstattungsfähige Registrierung leisten, um ihren Platz anzunehmen.
  2. Nach Erhalt der Anzahlung und/oder der erforderlichen Dokumente sendet das Institut eine Annahmebestätigung und andere relevante Dokumente, die für die Beantragung eines Visums für ausländische Studierende erforderlich sind.

Studierende können die Anzahlung in bar oder per Banküberweisung leisten.

Wenn ein Student direkt auf das Bankkonto des Institut Avrio de Genève einzahlt, sollten der Vor- und Nachname des Studenten sowie die Studentennummer, falls verfügbar, als Referenz angegeben werden, die auf dem Kontoauszug erscheint.

Persönlich bezahlte Anzahlungen: Wenn sich die Studierenden bereits in der Schweiz befinden oder wenn jemand anderes die Anzahlung im Namen des Studenten leistet, können die Anzahlungen auch per Banküberweisung oder manchmal in bar an unseren Buchhaltungsbeauftragten auf dem Campus gezahlt werden. Den Studierenden wird jedoch empfohlen, keine Überweisungen vorzunehmen Senden Sie Bargeld per Post und seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie größere Bargeldbeträge mit sich führen. Wenn wir Anzahlungen erhalten, werden die Einzelheiten des gezahlten Betrags im Visumschreiben bestätigt.

Einzahlungen an Dritte: Die Studiengebühren sollten ausschließlich an das Institut gezahlt werden. Studierende werden daran erinnert, Studiengebühren nicht bei Dritten einzuzahlen oder Geld per Post an das Institut zu senden. Einige der zugelassenen Auslandsvertreter des Instituts akzeptieren Bankschecks, die ausschließlich an das Institut zahlbar sind. Den Studierenden wird empfohlen, ihre Studiengebühren nicht ganz oder teilweise an Vertreter im Ausland zu zahlen. Wenn eine Anzahlung geleistet wird, muss unverzüglich eine Quittung vom Institut eingeholt werden, die von einer autorisierten Person unterzeichnet und abgestempelt werden muss. Das Institut empfiehlt den Studierenden, uns eine E-Mail zu senden oder uns zu informieren, wenn sie Zahlungen an ausländische Agenten/Berater leisten. Wenn die Studierenden irgendwelche Zweifel haben, sollten sie sich telefonisch, per Fax oder E-Mail an das Institut wenden.

E.2.3. Einzahlungen (für Online-Studenten)
  1. Alle erfolgreichen Bewerber für eines der Programme des Institut Avrio de Genève müssen die in „3.2“ und „E.3.2“ genannten Zahlungen leisten. „Zahlung in Raten“ plus 240 CHF nicht erstattungsfähige Anmeldung zur Annahme ihres Platzes.
  2. Nach Erhalt der Anzahlung und/oder der erforderlichen Dokumente sendet das Institut eine Annahmebestätigung und andere relevante Dokumente für weitere Schritte.
    Studierende können die Anzahlung in bar oder per Banküberweisung leisten.

Wenn ein Student direkt auf das Bankkonto des Institut Avrio de Genève einzahlt, sollten der Vor- und Nachname des Studenten sowie die Studentennummer, falls verfügbar, als Referenz angegeben werden, die auf dem Kontoauszug erscheint.

Persönlich bezahlte Anzahlungen: Wenn sich die Studierenden bereits in der Schweiz befinden oder wenn jemand anderes die Anzahlung im Namen des Studenten leistet, können die Anzahlungen auch per Banküberweisung oder manchmal in bar an unseren Buchhaltungsbeauftragten auf dem Campus gezahlt werden. Den Studierenden wird jedoch empfohlen, keine Überweisungen vorzunehmen Senden Sie Bargeld per Post und seien Sie sehr vorsichtig, wenn Sie größere Bargeldbeträge mit sich führen.

Einzahlungen an Dritte: Die Studiengebühren sollten ausschließlich an das Institut gezahlt werden. Studierende werden daran erinnert, Studiengebühren nicht bei Dritten einzuzahlen oder Geld per Post an das Institut zu senden. Einige der zugelassenen Auslandsvertreter des Instituts akzeptieren Bankschecks, die ausschließlich an das Institut zahlbar sind. Den Studierenden wird empfohlen, ihre Studiengebühren nicht ganz oder teilweise an Vertreter im Ausland zu zahlen. Wenn eine Anzahlung geleistet wird, muss unverzüglich eine Quittung vom Institut eingeholt werden, die von einer autorisierten Person unterzeichnet und abgestempelt werden muss. Das Institut empfiehlt den Studierenden, uns eine E-Mail zu senden oder uns zu informieren, wenn sie Zahlungen an ausländische Agenten/Berater leisten. Wenn Studierende Zweifel haben, sollten sie sich telefonisch oder per E-Mail an das Institut wenden.

E.2.4. Anzahlungen (für Studierende auf dem Campus ohne Studentenvisum)
  1. Nach der Registrierung werden Ihnen die Zahlungsdaten entweder per E-Mail oder per Post zugesandt.
  2. Das Institut sendet Ihnen eine Zulassungsbestätigung und andere relevante Dokumente zu, die für den Beginn Ihres Studiums erforderlich sind (für einheimische Studierende kann die Zahlung auch nach Beginn des Studiums erfolgen, wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an den Zulassungsbeauftragten). Zulassung@avrio.ch oder besuchen Sie die Zulassungsstelle in der Rue des Alpes 9, 1201 Genf, Schweiz)
    Wenn ein Student direkt auf das Bankkonto des Institut Avrio de Genève zahlt, müssen der Vor- und Nachname des Studenten als Referenz angegeben werden, die auf dem Kontoauszug erscheinen.

Für einheimische Studierende ist keine Anzahlung erforderlich. Der Zahlungsplan kann mit dem Zulassungsbeauftragten besprochen werden.

E.3. Gebühren

Studierende können ihre Studiengebühren in einer einzigen Zahlung zum Zeitpunkt der Einschreibung oder in Raten bezahlen.

E.3.1. Einmalzahlung:

Die Einmalzahlung sollte in der Regel vor Kursbeginn erfolgen. Studierende, die die Studiengebühren in einer einzigen Zahlung zahlen, können einen Rabatt von 5% erhalten.

E.3.2. Ratenzahlung:

Sämtliche Gebühren müssen vor Kursbeginn beglichen werden. Bei Auswahl der Ratenzahlungsoption werden zu jeder zu zahlenden Rate 5% der geschätzten Gesamtgebühr hinzugerechnet.

Bei Ratenzahlung gelten die folgenden Konditionen

Normale Einmalzahlung*[1]: Die Einmalzahlung muss innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung und 30 Tage vor Kursbeginn erfolgen.

Stipendium Einmalzahlung (-5% bis -10%): Die Einmalzahlung muss innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist erfolgen, um das vorzeitig ausgezahlte Stipendium zu behalten.

Zahlung in Raten[2]: Alle Gebühren müssen vor den letzten sechs Monaten Ihres Studienprogramms vollständig bezahlt werden, auch wenn Sie in 2-6 Raten zahlen können, periodisch, alle sechs Monate, vier Monate, drei Monate oder zwei Monate.

  1. Die Dauer Ihres Studiums beträgt ein Jahr.
    1. +5%, wenn die Gebühren innerhalb der ersten 3 Monate in zwei Raten vollständig bezahlt werden.
    2. Sie können Ihre Gebühr in zwei Raten bezahlen – 2*5%=10% der Gesamtgebühr
    3. Sie können Ihre Gebühr in 3 Raten bezahlen – 3*5%=15% der Gesamtgebühr
    4. Sie können Ihre Gebühr in 4 Raten bezahlen – 4*5%=20% der Gesamtgebühr
    5. Sie können Ihre Gebühr in 5 Raten bezahlen – 5*5%=25% der Gesamtgebühr
    6. Sie können Ihre Gebühr in 6 Raten bezahlen – 6*5%=30% der Gesamtgebühr
  2. Die Dauer Ihres Studiums beträgt eineinhalb Jahre.
    1. +5%, wenn die Gebühren innerhalb der ersten 6 Monate in zwei Raten vollständig bezahlt werden
    2. Sie können Ihre Gebühr in zwei Raten bezahlen – 2*5%=10% der Gesamtgebühr
    3. Sie können Ihre Gebühr in 3 Raten bezahlen – 3*5%=15% der Gesamtgebühr
    4. Sie können Ihre Gebühr in 4 Raten bezahlen – 4*5%=20% der Gesamtgebühr
    5. Sie können Ihre Gebühr in 5 Raten bezahlen – 5*5% = 25% der Gesamtgebühr
    6. Sie können Ihre Gebühr in 6 Raten bezahlen – 6*5% = 30% der Gesamtgebühr
  3. Die Dauer Ihres Studiums beträgt zwei Jahre,
    1. +5%, wenn die Gebühren innerhalb der ersten 9 Monate in drei regelmäßigen Raten vollständig bezahlt werden
    2. Sie können Ihre Gebühr in 3 Raten bezahlen – 3*5%=15% der Gesamtgebühr
    3. Sie können Ihre Gebühr in 4 Raten bezahlen – 4*5%=20% der Gesamtgebühr
    4. Sie können Ihre Gebühr in 5 Raten bezahlen – 5*5% = 25% der Gesamtgebühr
    5. Sie können Ihre Gebühr in 6 Raten bezahlen – 6*5% = 30% der Gesamtgebühr
  4. Die Dauer Ihres Studiums beträgt drei Jahre oder mehr.
    1. +5%, wenn die Gebühren innerhalb der ersten 12 Monate in vier regelmäßigen Raten vollständig bezahlt werden
    2. Sie können Ihre Gebühr in 3 Raten bezahlen – 3*5%=15% der Gesamtgebühr
    3. Sie können Ihre Gebühr in 4 Raten bezahlen – 4*5%=20% der Gesamtgebühr
    4. Sie können Ihre Gebühr in 5 Raten bezahlen – 5*5% = 25% der Gesamtgebühr
    5. Sie können Ihre Gebühr in 6 Raten bezahlen – 6*5% = 30% der Gesamtgebühr

Bei Ratenzahlung gelten für Sie folgende Konditionen:

Für Online-Studenten und für Visa-Studenten sollte die erste Zahlung mindestens 50% der Studiengebühr betragen (für Ausnahmen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Zulassungsstelle unter Zulassung@avrio.ch).
Studierende, die sich für eine Ratenzahlung entscheiden, müssen dies so lange tun, bis der gesamte Restbetrag der Kursgebühr vollständig beglichen ist.

Personen, die die Ratenzahlungsfristen nicht rechtzeitig einhalten oder deren Schecks nicht eingelöst werden, können die Möglichkeit einer Ratenzahlung entzogen oder mit Zinsen belegt werden.

E.4. Rückerstattungen

  1. Das Institut geht davon aus, dass alle Studieninteressierten lange über die Aufnahme eines Studiums und damit über die Bewerbung um eine Zulassung nachgedacht haben.
  2. Das Institut ist sich jedoch darüber im Klaren, dass es viele Gründe für den Rücktritt von einem Kurs gibt, sowohl vor als auch nach Kursbeginn. Folglich lautet die Richtlinie des Instituts zur Rückerstattung von Gebühren bei Rücktritt wie folgt: Im Falle einer Stornierung, aus welchem Grund auch immer, gilt Folgendes:
    • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und gelten erst an dem Tag als erfolgt, an dem sie in unserem Büro in Genf eingehen.
    • Weitere Informationen finden Sie in unserer Richtlinie.
    • Verwaltungsgebühren, die 30% der Gesamtgebühren betragen, werden abgezogen, sofern nicht anders angegeben.
  3. Bei Stornierungen nach Kursbeginn, aus welchem Grund auch immer, erfolgt keine Rückerstattung.
  4. Ausländische Studierende sollten beachten, dass das Institut die Schweizer Einwanderung über jede Stornierung informieren muss, wenn zur Unterstützung eines Studentenvisumsantrags eine Erklärung an die Schweizer Einwanderungsbehörde gesendet wurde.
  5. (Für Visa-Studenten) Für Studierende, denen es nicht gelingt, ein Visum zu erhalten, wird nach Abzug der nicht erstattungsfähigen Registrierungsgebühr von 240 CHF eine Rückerstattung gewährt, sofern ein ausgefülltes Rückerstattungsantragsformular und eine Kopie des offiziellen Formulars vorliegen Visumsverweigerungsschreiben des zuständigen Schweizerischen Hochkommissariats/Konsulats. Eine Kopie des Urteils des Schweizer Einwanderungsgerichts kann auch dann erforderlich sein, wenn die Berufung vom Gericht abgelehnt wurde. Ein solcher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Ablehnung gestellt werden.
  6. (Für Visa-Studenten) Eine Rückerstattung ist nicht zulässig oder erfolgt nicht, wenn ein Student mit einem Studentenvisum, das auf der Grundlage der Zulassungsbescheide des Instituts ausgestellt wurde, in die Schweiz einreist.
  7. Wenn nachgewiesen wird, dass ein Studieninteressierter ein oder mehrere gefälschte Dokumente (z. B. Zeugnisse, Zeugnisse usw.) eingereicht hat, um ein Angebotsschreiben der Institution zu erhalten, werden die Gebühren eines solchen Studieninteressierten vom Institut nicht erstattet.
  8. (Für Visa-Studenten) Internationale Studierende, die kein Visum erhalten haben, müssen innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung ihres Visums eine Rückerstattung beantragen.
  9. Obwohl das Institut stets bemüht ist, auf Rückerstattungsanfragen mit Dringlichkeit zu reagieren, dauert die Bearbeitung einer Rückerstattung unter normalen Umständen bis zu sechs Wochen. Der Prozess beginnt an dem Tag, an dem das Rückerstattungsantragsformular zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten beim Institut eingereicht wird.
  10. Um eine Rückerstattung der Studiengebühren zu beantragen, muss der Student oder Sponsor die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • Teilen Sie dem Leiter der Verwaltung den Rücktritt vom Kurs vor Beginn des Kurses schriftlich mit (siehe Richtlinien).
  • Füllen Sie das Rückerstattungsantragsformular aus und senden Sie es zusammen mit Ihrem Studentenausweis und anderem Eigentum der Einrichtung zurück, einschließlich aller vom Institut ausgestellten Originaldokumente.
  • Internationale Studierende oder ihre Sponsoren müssen alle vom Institut ausgestellten Originaldokumente (Zulassungs-/Immatrikulationsbescheid, Quittungen usw.) sowie einen Nachweis über die Ablehnung des Studentenvisums (ein von der Schweizer Botschaft/Hochkommissariat bzw Schweizer Einwanderungsbehörde, die die Ablehnung des Visums/der Einreise bestätigt) und Fotokopien der relevanten Seiten des Reisepasses.

Unter den folgenden Umständen wird einem Studenten keine Rückerstattung gewährt:

  1. Die Stornierung ist auf eine Änderung der persönlichen Umstände, einschließlich eines Trauerfalls in der Familie, zurückzuführen.
  2. (Für Visa-Studenten) Wenn der Student von den Schweizer Behörden aufgefordert wird, das Land zu verlassen, oder wenn er die Schweiz während des Programmzeitraums ohne Genehmigung des Instituts verlässt und ihm anschließend die Wiedereinreise verweigert wird.
  3. (Für Visa-Studenten) Wenn ein Visum verweigert wird, weil der Student während der Dauer des eingeschriebenen Kurses nicht mindestens 80% anwesend ist oder weil der Student illegale Aktivitäten begangen hat.
  4. Wenn die Störung des Studiums auf eine Verurteilung, ein Gerichtsverfahren oder einen Rechtsstreit der Studierenden zurückzuführen ist.

Überprüfung der Richtlinie: Das Institut kann nach eigenem Ermessen seine Richtlinien und Verfahren für die Abwicklung von Einzahlungen, Gebührenzahlungen und Rückerstattungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung oder Rücksprache mit allen Betroffenen oder Betroffenen dieser Richtlinie überprüfen und ändern.

WICHTIGER Hinweis (für alle Studierenden): Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig. Nach Beginn des Studiums ist die gezahlte Gebühr nicht erstattungsfähig und die volle Studiengebühr muss bezahlt werden (einschließlich Qualitätssteuer und aller anderen Kosten), auch wenn der Student sein Studium abbrechen/abbrechen möchte.

Für weitere Informationen zu unseren Richtlinien und Verfahren für die Abwicklung von Einzahlungen, Gebührenzahlungen und Rückerstattungen kontaktieren Sie uns bitte oder besuchen Sie unsere Website für die Richtlinien.

Anhang F

Geschäftsbedingungen

Einführung

  1. Das Institut Avrio de Genève hat seinen Sitz in Genf und ist nach schweizerischem Recht des Staates (Kanton) Genf in der Schweiz offiziell registriert und niedergelassen.
  2. Das Institut Avrio de Genève ist berechtigt, in der Schweiz als privates Bildungsinstitut unter Einhaltung der Bundes- und Landesgesetze tätig zu sein.
  3. Das Institut Avrio de Genève bietet eine Reihe von Online-Studienprogrammen vom Diplom bis zum Doktortitel an, darunter Master- und Bachelor-Studiengänge.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Einzelvertrages zwischen dem Institut Avrio de Genève und seinen Studierenden.

Vertragsschluss

  1. Das direkt über die Webseite oder per E-Mail versandte Anmeldeformular ist ein verbindliches Angebot des Studierenden.
  2. Nach Eingang der Anmelde- und Einschreibegebühr (§ III.B) sendet das Institut Avrio de Genève dem Studenten ein Zulassungsschreiben.
  3. Der Vertrag mit dem Studierenden kommt zustande:
  • mit Erhalt des Zulassungsbescheids, wenn der/die Studierende seinen/ihren Wohnsitz in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des EWR hat;
  • nachdem das Institut Avrio de Genève eine Anzahlung von 10% der Studiengebühr erhalten hat, wenn der Student nicht in den oben genannten Ländern lebt.

Studiengebühren

Allgemeine Bemerkungen
  1. Alle Gebühren und sonstigen Abgaben sind auf der Website des Institut Avrio de Genève veröffentlicht.
  2. Wenn aus irgendeinem Grund die Studiengebühren im Institut Avrio de Genève veröffentlicht werden. Weicht eine gedruckte Broschüre von den auf der offiziellen Website des Institut Avrio de Genève veröffentlichten Studiengebühren ab, so haben die Studiengebühren auf der offiziellen Website des Institut Avrio de Genève Vorrang.
  3. Alle Gebühren werden in CHF angegeben, können aber auf Wunsch des Studenten auch in USD oder EURO angegeben werden.
  4. Alle angegebenen Gebühren können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  5. Zusätzlich zu diesen Regeln verweist das Institut Avrio de Genève hinsichtlich der Handhabung von Anzahlungen, Gebührenzahlungen und Rückerstattungen auf Anhang E des Studentenhandbuchs in der aktuellsten Fassung.
Bewerbungs- und Registrierungsgebühr
  1. Das Institut Avrio de Genève erhebt eine Anmelde- und Registrierungsgebühr, die an das Institut Avrio de Genève zu zahlen ist. Bankkonto innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Anmeldeformulars gemäß § III.A.1.
  2. Möchte der Student sein Studium innerhalb dieser 15 Tage beginnen (§ III.B.1), muss die Zahlung der Anmelde- und Einschreibegebühr auf Anweisung des Institut Avrio de Genève erfolgen.
  3. Die Anmelde- und Registrierungsgebühr ist nicht erstattungsfähig.
Studiengebühren
  1. Die Studiengebühr ist innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Ausstellung des Zulassungsbescheids bzw. 30 Tage vor Aufnahmebeginn zu entrichten.
  2. In der Studiengebühr sind die Gebühren für E-Lernmaterialien enthalten, nicht jedoch die Kosten für den Versand der Lernmaterialien oder anderer gedruckter Materialien per Post oder auf anderen Versandwegen.
  3. Der Frühzahlungsrabatt von 5%-10% gilt, wenn die Studiengebühr aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Studierenden und der Zulassungsstelle eingegangen ist.
  4. Im Falle der Absage eines Studienprogramms durch das Institut Avrio de Genève wird die Studiengebühr dem Studenten zurückerstattet.
  5. Kommt ein Student trotz entsprechender Mahnung seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, behält sich das Institut Avrio de Genève das Recht vor, seinen Studienplatz zu stornieren.
  6. Die Studiengebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Student vor Abschluss des Studienprogramms zurücktritt.
Stipendien
  1. Das Institut Avrio de Genève vergibt einige begrenzte Stipendien an Studierende unter den auf der Webseite beschriebenen Voraussetzungen.
  2. Stipendien können nur an Studierende vergeben werden, die mindestens die Anmelde- und Anmeldegebühr gemäß § III.B.1 bezahlt haben.
Datenschutz und Datensicherheit
  1. Das Institut Avrio de Genève hält sich strikt an die schweizerischen Datenschutzgesetze und verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten oder Informationen, auf die es im Rahmen der Vertragsabwicklung Zugriff hatte, nicht offenzulegen, diese Daten und Informationen zu schützen und nur im erforderlichen Umfang zu verwenden für die Vertragserfüllung.
  2. Das Institut Avrio de Genève darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben oder ihnen Zugriff darauf gewähren, sofern dies nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Das Institut Avrio de Genève ergreift alle technischen, organisatorischen und vertraglichen Datensicherheitsmaßnahmen, um eine Offenlegung in jeglicher Form zu verhindern.
  4. Der Student stimmt zu, dass:
  • Das Institut Avrio de Genève speichert die personenbezogenen Daten des Studenten für 10 Jahre nach Vertragsende;
  • Das Institut Avrio de Genève kann die persönlichen Daten des Studenten für die Ankündigung oder den Versand von Neuigkeiten oder für andere interne Zwecke verwenden
  • Das Institut Avrio de Genève kann die personenbezogenen Daten der Studierenden zu Zahlungszwecken (Zahlungen mit Kreditkarten usw.) austauschen.
  • Das Institut Avrio de Genève kann im Falle behördlicher Anfragen Daten an staatliche Behörden übermitteln.

Kündigung und Rücktritt vom Vertrag

Beendigung
  1. Der Vertrag wird nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit fristlos gekündigt. Die Parteien können eine Vertragsverlängerung vereinbaren.
  2. Der Vertrag kann 30 Tage vor Beginn des nächsten Semesters schriftlich gekündigt werden. Die Semestertermine werden auf der Webseite veröffentlicht.
  3. Das Institut Avrio de Genève kann den Vertrag kündigen, wenn der Student seinen Disziplinarpflichten gemäß § VII des neuesten Studentenhandbuchs gemäß den in Anhang B und C des neuesten Studentenhandbuchs festgelegten Verfahrensregeln nicht nachkommt.
Rückzug
  1. Bei einem Rücktritt früher als 30 Tage vor dem auf der Webseite angegebenen Kursbeginn erstattet das Institut Avrio de Genève zwei Drittel der Gesamtgebühr.
  2. Bei einem Rücktritt später als 30 Tage vor dem auf der Webseite angegebenen Kursbeginn erstattet das Institut Avrio de Genève ein Drittel der Gesamtgebühr.
  3. Bei einem Rücktritt nach Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren mehr.
Durchführung der Kurse
  1. Studienprogramme des Institut Avrio de Genève werden nur bei ausreichender Anzahl Studierender durchgeführt.
  2. Das Institut Avrio de Genève behält sich das Recht vor, jedes Studienprogramm abzusagen, wenn die Anzahl der Studierenden nicht ausreicht oder wenn Umstände außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
  3. Auf Antrag des Studierenden und unter außergewöhnlichen Umständen kann das Institut Avrio de Genève den Starttermin eines Studienprogramms auf das nächste Semester verschieben. Diese Entscheidung muss vom Qualitätsausschuss des Institut Avrio de Genève getroffen werden.
Disziplinarmaßnahmen
  1. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich an das Institut Avrio de Genève halten. Verhaltenskodex und Prüfungskodex gemäß Anhang 2 und 3 sowie die Gesetze der Schweiz.
  2. Das Institut Avrio de Genève behält sich das Recht vor, Studierende aus disziplinarischen Gründen auszuschließen. Hinsichtlich des Disziplinarverfahrens gelten Anhang B und C des aktuellen Studierendenhandbuchs.
Verschiedenes
  1. Zusätzlich zu diesen AGB des Institut Avrio de Genève sind die aktuellste Version des Studentenhandbuchs und seine Anhänge Bestandteil des Institut Avrio de Genève. gesetzlicher Rahmen.
  2. Das Institut Avrio de Genève hat das Recht, den Vertrag (einschließlich der Startdaten und der Studiengebühren) jederzeit bei Bedarf zu ändern.
  3. Alle Dokumente des Institut Avrio de Genève, einschließlich aller Anhänge und des Handbuchs, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  4. Studierende und Alumni akzeptieren und werden die Qualitätssicherung (einschließlich Akkreditierungen, Validierungen, Zertifizierungen, Mitgliedschaften usw.) akzeptieren, die das Institut Avrio de Genève vom Tag ihrer Bewerbung bis zum Tag ihres Abschlusses bietet. Die Beantragung weiterer Akkreditierungen ist bis 2027 geplant (Änderungen vorbehalten). Es wird dringend empfohlen, sich für ein Joint/Dual-Award-Programm zu bewerben, um durch die Bewerbung um eine Stelle oder ein weiteres Studium mehr nationale und internationale Akzeptanz zu erreichen. Der Student, der sich nicht für die doppelten Auszeichnungen bewirbt, trägt die volle Verantwortung für den Fall, dass die einzelne Auszeichnung in seinem/ihrem Land nicht anerkannt wurde. Auch bei den doppelten Auszeichnungen gibt es keine Garantie für die Anerkennung eines Diploms im Land des Studenten. Falls das gemeinsame Programm beendet wird, wird der Schüler automatisch in ein gemeinsames Programm an einer anderen Schule versetzt. Wenn kein anderes gemeinsames Programm möglich ist, wird der Student in ein einziges Programm versetzt (nur Diplom des Institut Avrio de Genève) und die Gebührendifferenz (maximal 990 CHF) wird der Finanzakte des Studenten hinzugefügt.
  5. Studierende und Alumni haben kein Einspruchsrecht oder Anspruch auf eine sonstige Qualitätssicherung. Falls das Institut Avrio de Genève eine Akkreditierung, Zertifizierung, Mitgliedschaft, einen Partner usw. verliert, hat der Student kein Recht, diese zurückzufordern oder eine Rückerstattung oder etwas anderes zu verlangen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Für diesen Vertrag einschließlich aller Anhänge, Programme und Handbücher gilt materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der schweizerischen Kollisionsnormen.
  2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Institut Avrio de Genève und einem Studenten oder Vertreter ist der Gerichtsstand Genf/Schweiz

HINWEIS: Die aktualisierte Richtlinie ersetzt alle vorherigen Richtlinien. Wenn Sie bis zum 26. Februar 2021 um 00:00 Uhr bei Avrio SARL weitermachen, bestätigen Sie, dass Sie die aktualisierte Richtlinie gelesen und akzeptiert haben.


[1] Anzahlungen: Wenn Sie planen, nach 3 Monaten oder länger zu beginnen, können Sie 50% innerhalb von 15% Werktagen und 50% 30 Tage vor Kursbeginn bezahlen.

[2] 50% der Studiengebühr sollten vor dem Studium bezahlt werden und der Restbetrag kann in Raten während des Studiums gezahlt werden (maximal bis zu einem Jahr, wenn Sie eine Ausnahme benötigen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung).

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